Kostenlose Ersteinschätzung
Kostenlose Ersteinschätzung
 

Landgericht Leipzig

Mit Urteil vom 04.06.2018 hat das Landgericht Leipzig eine Leipziger Anlageberatungsfirma zur Zahlung von Schadensersatz an eine Mandantin der Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verpflichtet. Die Anlegerin hatte sich im Jahr 2007 auf Empfehlung eines Mitarbeiters der Beklagten an dem geschlossenen Schiffsfonds Rudolf Schepers Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG MS „Johannes-S.“ beteiligt.

Zeuge war als Berater für Beklagte tätig
Das Landgericht ist zunächst zu der Überzeugung gelangt, dass der Berater – entgegen der Behauptung der Beklagten – Ende Oktober 2007 als ihr Vertreter aufgetreten ist und hierzu auch befugt war. Der als Zeuge vernommene Berater habe schließlich bestätigt, dass er im Juni 2007 von einer anderen Beratungsfirma zur Beklagten gewechselt sei. Dies habe die Klägerin auch gewusst, da sie damals als seine Büroassistentin tätig war. Somit ist nach Auffassung des Gerichts ein Beratungsvertrag zwischen der Anlegerin und der Beklagten zustande gekommen.

Landgericht von mangelnder Risikoinformation überzeugt
Die aus diesen Beratungsvertrag folgenden Pflichten hat die Beklagte – so das Landgericht – auch verletzt. Auch hier ist das Gericht nach den Zeugenangaben des Beraters überzeugt, dass eine Aufklärung über die Risiken der Anlage nicht erfolgt ist. Der Berater konnte sich nicht daran erinnern, über Risiken gesprochen zu haben. Er habe aber immer gesagt, dass das Schiff versichert sei, wenn es „absaufen“ würde. Diese Aussage musste sich aus Sicht des Gerichts für die Klägerin so darstellen, als ob ein Risiko für sie praktisch ausgeschlossen ist.

Verjährungsargument überzeugt nicht
Auch dem Verjährungseinwand der Beklagten hat das Landgericht eine klare Absage erteilt. So war die Klägerin nicht gehalten, die Angaben des Beraters nachträglich anhand des Prospekts zu kontrollieren. Die Beklagte muss die Anlegerin daher entschädigen und so stellen, als ob sie die Beteiligung nicht gezeichnet hätte.

OLG Dresden weist Berufung der Beklagten zurück
Die von der Beklagten eingelegte Berufung wurde im Oktober 2018 vom OLG Dresden durch einstimmigen Beschluss zurückgewiesen. Es ist daher davon auszugehen, dass das Urteil rechtskräftig wird.

Unser Rechtstipp
Das Urteil verdeutlicht einmal mehr, wie entscheidend es ist, seine Rechte – notfalls auch mit gerichtlicher Hilfe – geltend zu machen. Die Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH rät daher ebenfalls geschädigten Kapitalanlegern dazu, prüfen zu lassen, ob bei ihrer Anlageberatung alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Fehlt es hieran, kann ggf. Schadensersatz auch noch Jahre nach Zeichnung geltend gemacht werden kann.

Über uns
Wir, die Fachkanzlei Mutschke, sind spezialisiert auf den Bereich des Wirtschaftsrechts. Eine Spezialisierung ist in unseren Augen unentbehrlich, um Fachkompetenz zu garantieren. Unsere Anwälte verfügen über eine herausragende Expertise, greifen auf eine jahrelange Erfahrung aus Tausenden von Fällen zurück und vertreten ihre Mandanten bundesweit.



Ihre kostenlose Ersteinschätzung!