Thomas-Cook-Insolvenz
Greift eine Reiserücktrittsversicherung?
Nachdem Thomas Cook im September 2019 Insolvenzantrag gestellt hat, wurden zwischenzeitlich alle Reisen bis zum Jahresende abgesagt. Doch was bedeutet das, wenn man zum Reisezeitpunkt nun krank ist/wird. Greift dann die Reiserücktrittsversicherung doder greift sie nicht??
1. Versicherungsfall
Damit die Reiserücktrittsversicherung überhaupt in Anspruch genommen werden kann, muss ein sog. Versicherungsfall vorliegen.
Bei einer Reisrücktrittsversicherung muss konkret ein „versicherter Grund“ vorliegen, der in den Versicherungsbedingungen genannt ist. Vielleicht etwas überraschend ist, dass in den Bedingungen vieler Versicherungen tatsächlich darauf hingewiesen wird, dass eine Insolvenz des Reiseveranstalters kein versicherter Grund ist.
2. Persönliche Gründe
Die Reiserücktrittsversicherungen greift aber grundsätzlich bei unvorhergesehene Gründe aus dem persönlichen Bereich, klassischer Weise also Krankheiten, Unfälle etc..
3. Reisevertrag?
Einige Urlauber haben sich sicherlich schon gefragt, ob denn überhaupt noch ein Reisevertrag besteht, wenn doch die Reisen bis zum Jahresende abgesagt wurden.
Allein durch die Ankündigung, eine Reise nicht durchzu führen, entfällt aber unseres Erachtens der Reisevertrag nicht. Hier fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage.
3. Konsequenz für kranke Urlauber
Tatsächlich kommt es immer auf den Einzelfall und ein Blick in die konkreten Bedingungen der jeweiligen Reiserücktrittsversicherung wird erforderlich sein. Auch werden möglicherweise Diskussionen mit Thomas Cook bzw. dem Insolvenzverwalter erforderlich sein. Aber hrundsätzlich kann es durchaus möglcih sein, diesen Ansatz zu versuchen, um als Urlauber sein Geld zu retten.