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IT-Recht/ Informationstechnologierecht

Informationstechnologierecht – kurz IT-Recht – bzw. EDV-Recht, Softwarerecht oder Internet-Recht genannt, ist bei der Beratung im gewerblichen Bereich heute nicht mehr wegzudenken. Wie man vielleicht schon an den verschiedenen Namen für das Gebiet sehen kann, ist dies nicht nur sehr weit gefächert, sondern hat häufig auch Überschneidungen zu anderen Rechtsgebieten wie z.B. dem Bank- und Kapitalmarktrecht, aber auch dem Wettbewerbsrecht.

Was ist IT-Recht/ Informationstechnologierecht?

Wie der Name schon vermuteten lässt, ist damit das Rechtsgebiet gemeint, das sich mit Sachverhalten aus der Informationstechnologie (IT) beschäftigt. Wenig überraschend dürfte daher auch sein, dass viele „bekannte“ Problembereich und Rechtsgebiete sich daher zumindest auch diesem Bereich überschneiden. Insbesondere folgende Aspekte sind häufig Gegenstand anwaltlicher Beratung und dürften auch einen guten Überblick über die Materie verschaffen. Näheres erfahren Sie über den jeweiligen Link:

Datenschutz

Domainrecht

eCommerce/ elektronischer Geschäftsverkehr

ePayment

Internet-Providerverträge

IT – Compliance

IT- Outsourcing und Cloud Computing

IT – Sicherheit

Kartellrecht

Urheberrecht

Vertragsrecht der Informationstechnologie

Recht der Kommunikationsnetze

Websites

Wettbewerbsrecht

Das IT-Recht hat sehr viele Facetten!

Das IT-Recht ist dadurch gekennzeichnet, dass verschiedenste Fachgebiete in einem Bereich zusammenfließen. Wichtig ist daher in unseren Augen, dass man nicht nur die Spezialregelungen des Gebietes des IT-Rechts beachtet, sondern eine ganzheitliche Betrachtung vornimmt. Gerade da das IT-Recht regelmäßig viele Rechtsgebiete berührt, kommt unseren Kunden unsere Ausrichtung auf das Wirtschaftsrecht stark zugute.

  • Vertragsrecht der Informationstechnologien, einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und AGB

  • Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, einschließlich der Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen (Online-/Mobile Business)

  • Grundzüge des Immaterialgüterrechts im Bereich der Informationstechnologien, Bezüge zum Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht

  • Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie deren berufsspezifischer Besonderheiten

  • Das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste

  • Öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien (einschließlich e-Government) mit Bezügen zum europäischen und deutschen Kartellrecht,

  • Internationale Bezüge einschließlich Internationales Privatrecht

  • Besonderheiten des Strafrechts im Bereich der Informationstechnologien

  • Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung

Wir kennen die spezifischen Probleme, aber auch die Rechtgebiete zu denen ein fließender Übergang besteht.

Wie können wir helfen?

Als Berater für Unternehmer und Unternehmen haben wir uns bereits über Jahre immer wieder mit den verschiedensten Bereichen des IT-Rechts auseinandergesetzt. Schildern Sie uns Ihr Problem und wir werden auch für Sie die bestmögliche Lösung finden.

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