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Handelsblatt (28.08.2016): Ausstieg aus der Lebensversicherung – Durchhalten, kündigen oder widerrufen und rückabwickeln?

Wer eine Lebensversicherung kündigt, verliert in aller Regel Geld. Aber es gibt auch ein Widerspruchsrecht für alte Policen. Wann sich der Ausstieg rechnet und was zu beachten ist.

Den kompletten Artikel finden Sie hier.

Haben Sie eine Lebensversicherung und möchten Sie aus dieser aussteigen, wissen aber nicht was für Sie das Beste wäre?

Wir, die Fachkanzlei Mutschke, sind ausschließlich im Bereich des Kapitalanlagerechts tätig. Wir konzentrieren uns u.a. auf die bundesweite Vertretung von Anlegern, die ihren „Widerrufsjoker“ bei ihrer Lebensversicherung nutzen möchten. Unsere Philosophie beinhaltet die Vermeidung langjähriger und teurer Klageverfahren. Selbstverständlich scheuen wir aber keine gerichtlichen Auseinandersetzungen, wenn es die Situation erfordert. Konsequent verfolgen wir im Rahmen von Prozessen die Ziele unserer Mandanten. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!



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