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Handelsblatt: Kartellrecht – Die 9 GWB-Novelle im digitalen Zeitalter

Die 9. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) tritt am 09.06.2017 in Kraft. Die Schwerpunkte der Novelle betreffen das Kartellschadenersatzrecht und die Anpassung des Gesetzes an das digitale Zeitalter, insbesondere im Bereich der Vorschriften über marktbeherrschende Unternehmen und der Fusionskontrolle.

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Wir, die Fachkanzlei Mutschke, sind ausschließlich im Bereich des Kapitalanlagerechts tätig. Wir konzentrieren uns insbesondere auf die bundesweite Vertretung von Kartellgeschädigten sowie Anlegern, die in geschlossene Fonds investiert haben. Unsere Philosophie beinhaltet die Vermeidung langjähriger und teurer Klageverfahren. Selbstverständlich scheuen wir aber keine gerichtlichen Auseinandersetzungen, wenn es die Situation erfordert. Konsequent verfolgen wir im Rahmen von Prozessen die Ziele unserer Mandanten. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!



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