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POC Growth GmbH & Co. KG: Ausschüttungen werden zurückgefordert

Anleger beteiligen sich an einem geschlossenen Fonds eigentlich, um hiermit regelmäßige und verlässliche Renditen zu erzielen. Wie ein Schreiben des Öl- und Gasfonds POC Growth GmbH & Co. KG aus Juli 2015 eindrucksvoll belegt, können diese Erwartungen jedoch auch enttäuscht werden.

Finanzprobleme bei Objektgesellschaft schlagen auf Anleger durch
Hierin wird den Anlegern von einer bedrohlichen Finanzierungssituation bei der kanadischen Objektgesellschaft COGI L.P. berichtet. Der fortgesetzte Verfall des Öl- und Gaspreises habe letztlich dazu geführt, dass die finanzierende Bank die Kredite der COGI im Juni 2015 fällig gestellt habe. Die Bank bestehe auf einer kurzfristigen Rückzahlung des Gesamtkredites und drohe die Verwertung der Öl- und Gasgebiete an. Es bleibe daher nur die Option der Rückführung von Auszahlungen und der Erstattung von Auslagen, um diese Verwertungen zu den sehr ungünstigen Marktbedingungen so weit wie möglich zu vermeiden.

Ausschüttungen werden zurückgefordert

Dies führt dazu, dass die Fondsgeschäftsführung nunmehr nicht nur die bereits ausgesetzten Auszahlungen nicht wieder aufnimmt, sondern sogar die im Jahr 2013 geleisteten Auszahlungen von den Anlegern zurückgefordert. Darüber hinaus sollen die Anleger bisher verauslagte Kosten der persönlichen Steuerberatung bezahlen. Da selbst diese Zahlungen nicht genügten, sollen die Anleger über weitere flankierende Maßnahmen abstimmen.

Unser Rechtstipp:

Die Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH rät den betroffenen Anlegern zu einer kritischen Prüfung, ob die Zahlungen tatsächlich geleistet werden müssen. Ob solche Rückforderungen berechtigt sind, ergibt sich in erster Linie aus dem Gesellschaftsvertrag des Fonds. Ob hierin entsprechende Regelung enthalten und diese auch wirksam sind, bedarf daher einer eingehenden Prüfung. Zudem ist fraglich, ob die Probleme bei der Objektgesellschaft – und nicht bei der Fondsgesellschaft selbst – die Rückforderungen rechtfertigen. Es erscheint daher ratsam, hierzu Rechtsrat bei einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht einzuholen. Gerne beraten wir Sie!

Autorin: Nicole Mutschke (Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH)



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