“Schummel”-Fahrzeug finanziert?
Dann ist es in der Regel noch einfach das Auto wieder loszuwerden!
Nutzen Sie den Widerrufsjoker! Soweit der PKW finanziert wurde, ist auch der Widerruf des dahinter stehenden Darlehensvertrages eine nette Möglichkeit, sein Geld zurückzuerhalten.
Schicken Sie uns einfach den Finanzierungs- oder Leasingvertrag und wir prüfen für Sie völlig kostenfrei, unverbindlich und schnell, wie leicht Sie den Wagen loswerden können!
Kurze Erklärung:
Da die beiden Geschäfte, nämlich Finanzierung und Kauf des PKW unmittelbar miteinander verbunden sind, führt ein wirksamer Widerruf des Darlehens dazu, dass Sie der finanzierenden Bank einfach das Auto überlassen können und im Gegenzug alle gezahlten Gelder zurückerhalten zzgl. Zinsen abzgl. Nutzungsersatz. Voraussetzung für ein derartiges Vorgehen ist rein formell eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung im Vertrag. Tatsächlich ist diese Voraussetzung in vielen Verträgen gegeben. Wir prüfen gerne kostenlos und unverbindlich auch Ihren Vertrag.