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FTI-Urlaubsguthaben annehmen?

Die Coronapandemie hat nach wie vor den Reisemarkt fest im Griff. Touristische Reisen sind jetzt erstmal bis zum 30.04.2020 abgesagt worden. Für die Reiseveranstalter entwickelt sich dieses nachvollziehbar zum großen Problem. Kunden, die jetzt nicht Reisen können, wollen natürlich jetzt ihr Geld zurück haben. Aber wie reagieren nun die Reiseveranstalter und insbesondere FTI darauf?

Nicole MUtschke Kanzlei Anwalt experte

FTI bietet „Urlaubsguthaben“
Neben TUI bietet nun auch FTI seinen Kunden ein so genanntes Urlaubsguthaben an. Aber was bedeutet das genau?
Auf der Website von FTI findet man dazu aktuell mehr Informationen. Dort kann man lesen, dass das Urlaubsguthaben vom Wert her dem bereits bezahlten Reisepreis zum Zeitpunkt der Absage bzw. der Stornierung der Reise entspricht. Also entweder dem Wert der Anzahlung oder des kompletten Reisepreises. Zusätzlich soll es noch einen kleinen Aufschlag geben.

Aktuelle Rechtslage bei Absagen einer Reise
Auch wenn dies derzeit anders anmutet ist die Rechtslage unverändert und ganz klar. Es gilt weiterhin, dass Reiseveranstalter, die eine Pauschalreise absagen, ihren Kunden den Reisepreis unverzüglich erstatten müssen. Das Gesetz lässt hier auch keine Spielräume zu und verlangt, dass der Kunde sein Geld spätestens innerhalb von 14 Tagen nach der Absage der Reise zurück erhalten muss.

Plan der Bundesregierung – die „Gutscheinlösung“
Zwar möchte die Bundesregierung dies ändern und den Reiseveranstaltern erlauben, auf Gutscheine für ihre Kunden zurückzugreifen. Das würde für Kunden konkret bedeuten, dass diese kein Geld erstattet bekommen würden, sondern nur noch einen Gutschein akzeptieren müssten.
ABER wir haben schon mehrfach betont: Dieser Plan der Bundesregierung ist nur ein Plan und nicht schon beschlossene Sache. Und ohne Mitwirkung der EU-Kommission geht das ohnehin nicht und die hat sich schon skeptisch zu den Plänen geäußert.
Also, hier unser Zwischenfazit: Eine „offizielle“ Gutscheinlösung gibt es aktuell nicht. Ob eine solche Gutscheinlösung überhaupt eingeführt wird, kann noch überhaupt nicht gesagt werden. Und wenn man sich die Reaktionen der EU-Kommission anschaut, dürften Zweifel da durchaus angebracht sein.

Darstellung von FTI verwundert
Umso erstaunlicher ist es, dass FTI diese Situation auf seiner Website wie folgt darstellt:
Als Partner an Ihrer Seite können und wollen wir Sie nicht länger warten lassen. Wir sind überzeugt, dass Sie Planungssicherheit brauchen und haben uns daher nun entschlossen, den Vorschlägen der deutschen Regierung folgend, Ihnen schon jetzt ein Angebot zu machen.
Danach kommen Ausführungen zu dieser Gutscheinlösung. Für uns stellt sich an dieser Stelle die Frage, warum FTI aus den Plänen der Bundesregierung schließt, dass die Kunden von FTI lieber einen Gutschein als Geld haben wollen.

Die Gutscheinlösung von FTI
FTI unterscheidet hier in zwei Gruppen von Reisen. Das Urlaubsguthaben soll nur für Abreisen bis zum 30.4.2020 gelten. Für Abreisen ab dem 01.05.2020 ist eine Rückerstattung des bezahlten Reisepreises angedacht. Wer also bis zum 30.04.2020 mit der FTI Group verreist wäre, erhält dieses Urlaubsguthaben. Warum FTI hier diesen Unterschied macht, bleibt offen.
Dieses Guthaben kann man sich jedenfalls auf alle Leistungen der FTI Group anrechnen lassen. Dazu zählen u.a. 5vorFlug, FTI Cruises GmbH und BigXtra Touristik GmbH. Wohl kann man das Guthaben auch für mehrere Reisen nutzen und auch übertragen.
Wie schon TUI, möchte auch FTI seinen Kunden die Annahme dieses Urlaubsguthabens schmackhaft machen. Als Dankeschön gibt es zusätzlich ein sogenanntes „FTI-GROUP-Cash“ in Höhe von 200 €.

FTI-GROUP-Cash
Aber was ist dieses FTI-GROUP-Cash eigentlich? Kann man dieses etwa benutzen, um eine nächste Reise anzuzahlen bzw. teilweise zu bezahlen? Nein! So weit geht FTI dann doch nicht.
Kunden erhalten bei Anreise ein „FTI GROUP-Cash Booklet“. Darin finden sich Cash-Gutscheine in unterschiedlichen Stückelungen, von 2,50 € bis 50 €. Laut der Website von FTI sind diese in „ausgewählten“ Zielgebieten für zahlreiche Leistungen, etwa für Hotelleistungen vor Ort, wie zum Beispiel Wellnessanwendungen, Ausflüge, Restaurantbesuche usw. anwendbar. Offensichtlich ist der Kunde also gezwungen, dieses Extraguthaben für vorher festgelegte Leistungen zu nutzen.
Der Urlauber muss übrigens gar nichts tun, sondern FTI schickt seinen Kunden innerhalb der nächsten 14 Tage postalisch das jeweilige Urlaubsguthaben in Höhe des gezahlten Reisepreises inklusive des Zuschlages zu.
Es sei hier die Anmerkung erlaubt, dass man nicht gerade den Eindruck bekommt, dass FTI irgendwie daran gelegen ist, seinen gesetzlichen Erstattungspflichten nachzukommen. Wie schon ausgeführt, möchte FTI „zu Gunsten seiner Kunden Planungssicherheit“ schaffen und reagiert einfach mal so, als ob die Pläne der Bundesregierung schon umgesetzt wären. Wie schon ausgeführt, es darf stark bezweifelt werden, dass sich die Bundesregierung mit ihren Wünschen so wird durchsetzen können.

Wie lange soll das Guthaben eigentlich zur Verfügung stehen?
Jetzt wird es bei FTI übrigens interessant. FTI erklärt auf seiner Website, dass das Urlaubsguthaben für Buchungen bis zum 31.12.2021 zur Verfügung steht. Dabei sei nur kurz angemerkt, dass dies zufällig auch exakt das Datum ist, das die Bundesregierung für eine Auszahlung vorsehen würde. Ein bloßer Zufall?

Was ist nach dem 31.12.2021?
Bei TUI kommt jetzt übrigens der Hinweis, dass das Guthaben nach Ablauf dieser Frist ausgezahlt wird. Bei FTI sucht man diesen Hinweis leider vergeblich! In den FAQ findet man unter dem Punkt 1.9 folgende Ausführungen: „Bis wann ist das FTI GROUP Urlaubsguthaben einlösbar? – Das FTI GROUP Urlaubsguthaben ist bis zum 31.12.2021 einlösbar.“ In 3.4 wird ergänzend ausgeführt „Bis wann habe ich die Möglichkeit mich gegen das FTI GROUP Urlaubsguthaben zu entscheiden und die Rückerstattung zu wählen? – Sie haben jederzeit bis zu meiner 31.12.2021 die Möglichkeit, die Rückerstattung zu beantragen.
Angaben dazu, was nach dem 31.12.2021 mit dem Urlaubsguthaben geschieht, sucht man in den FAQ leider vergeblich. Es sieht fast so aus, als würde FTI eine anschließende Auszahlung von offenen Urlaubsguthaben nicht vorsehen bzw. nicht eingeplant haben.

Vorzeitige Barauszahlung des Reisepreises?
Man muss schon fast bis unten zu Punkt 3.1 scrollen, um zu erfahren, dass man die Rückerstattung des Guthabens ab dem 02.05.2020 anfordern kann. Dann dürften in vielen Fällen allerdings die gesetzlich vorgeschriebene 14-Tage-Frist seit Absage der Reise verstrichen sein.

Unser Rat für FTI-Kunden
Wir würden FTI-Kunden nicht anraten, das Urlaubsguthaben zu akzeptieren. Warum?
Zunächst die Frage, was spricht dafür? 200 EUR in Form von Wertbons. Darin erschöpfen sich jedoch nach unserer Ansicht bereits die Vorteile für einen Kunden.
Was spricht unserer Meinung nach dagegen? Nach unserer Einschätzung eine Menge.
Realität ist jedenfalls, dass der Reisemarkt coronabedingt nahezu komplett zusammengebrochen ist. Und dies nicht nur in Deutschland, sondern weltweit! Wann sich dieser wieder erholen wird und ob dies überhaupt noch in diesem Jahr erfolgen wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt noch nicht gesagt werden. Großveranstaltungen sind jetzt wohl erstmal bis zum 31.08.2020 verboten. Und auch von Seiten der Bundesregierung hört man, dass der Sommerurlaub wohl eher ausfallen wird. Selbst das Oktoberfest wird nicht stattfinden und dies ist bekanntlich erst Ende September. Ob der Tourismus vorher wieder anläuft ist nur schwer zu glauben. Ferner muss man sich vergegenwärtigen, selbst wenn in Deutschland die Corona-Maßnahmen weiter gelockert werden sollten, bedeutet das ja noch lange nicht, dass andere Länder in gleicher Art und Weise nachziehen und touristische Einreisen erlauben.
Hinzu kommt, dass viele Arbeitnehmer und Selbstständige ihr Geld dieses Jahr erstmal zusammenhalten. Da steht ein teurer Urlaub sicher nicht an Platz 1 der Prioritätenliste, da sie mit Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit oder sonstigen Umsatzeinbrüchen zu kämpfen haben. Oder der Jahresurlaub ist schlicht schon für die Betreuung der Kinder verbraucht worden. Alles keine guten Voraussetzungen für eine schnelle Erholung des Reisemarktes.

Aber was heißt das jetzt für Reiseveranstalter wie FTI?
Es ist nachvollziehbar, dass FTI zu verhindern versucht, dass sie bereits erhaltene Anzahlungen zurückzahlen müssen. Rein unternehmerisch ist das natürlich völlig nachvollziehbar. Kein Unternehmen möchte Kundengelder wieder zurückzahlen. Aber im Fall von FTI stellen sich hier gleich mehrere Fragen. Zunächst sicherlich, warum sollten Kunden FTI einen Kredit geben? Als Kunde fragt man sich jetzt vielleicht, wieso einen Kredit? Fakt ist, ein Urlaubsguthaben ist nichts anderes als ein Kredit. Zwar bekommt man 200 EUR Wertbons zusätzlich, man trägt als Urlauber grds. das Insolvenzrisiko des Veranstalters! Thomas-Cook-Kunden wissen nach der Insolvenz von Thomas Cook vor knapp einem halben Jahr sicherlich ein Lied davon zu singen.
Falls FTI also in Schwierigkeiten geraten sollte –was wir alle nicht hoffen, aber was in Zeiten von Corona nicht ausgeschlossen ist- trägt der Kunde das Risiko, dass so ein Guthaben am Ende nicht viel wert ist. Da nützen ihm seine Extra-Wertbons hinterher wenig. Als Kunde muss man sich also fragen, ob man es wirklich riskieren will, für diese Wertbons im Gegenwert von 200 € die komplette Reisezahlung zu riskieren. Dies kann bei teuren Fernreisen leicht in die tausende Euros gehen.
Denn, wie bereits ausgeführt, haben wir in den FAQ von FTI keine Angaben dazu gefunden, was mit Gutscheinen passiert, die bis zum 31.12.2021 nicht eingelöst wurden. So bleibt eigentlich nur die Aussage, dass das Urlaubsguthaben bis zum 31.12.2021 einlösbar ist und dass man ebenfalls bis zum 31.12.2021 die Möglichkeit hat, die Rückerstattung zu beantragen. Klingt erstmal so, als ob das Guthaben danach möglicherweise verfallen soll. Ob das von FTI wirklich so gemeint ist, ist für jeden Juristen sicherlich schwer zu glauben, aber wer möchte sich schon mit FTI am 01.01.2022 darüber streiten, dass ein Gutschein jetzt gar nichts mehr wert ist.
Ob all dies Gutscheinbons im Wert von 200 EUR wert ist, bezweifeln wir doch sehr stark. Wir können daher nur davon abraten, diese Guthabenlösung freiwillig zu wählen.
Daher unser Rat für FTI-Kunden: Nicht einfach abwarten, sondern die Erstattung des Geldes umgehend bei FTI einfordern! Dieses sollte direkt mit äußerstem Nachdruck erfolgen!

Immer die neusten Infos zu dem Thema gibt es auch in unserer Facebook-Gruppe „Reise-Stornierungen und -Absagen (TUI, DER Touristik, Alltours, FTI etc.)„.

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Wie können wir Ihnen helfen?

Nicht zuletzt in der Thomas Cook Insolvenz haben wir für eine große Anzahl von geschädigten Thomas Cook Kunden ihr Geld retten können. Als erste Kanzlei in Deutschland haben wir dabei eine Staatshaftungsklage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Aber wir kennen natürlich noch zahlreiche andere Mittel und Wege, um das Geld von betroffenen Urlaubern zu retten.

Frau Rechtsanwältin Nicole Mutschke ist gefragte Rechtsexpertin in Fragen rund um das Reiserecht und deutschlandweit bekannt aus den Medien. Die Kanzlei Mutschke berät ihre Mandanten engagiert und kompetent in allen Fragen des Reiserechts.

Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, für den fragen wir kostenfrei an, ob diese die Kosten der Beauftragung übernimmt.

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