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Beiräte

Die Bedeutung von Beiräten sollte auch und gerade bei geschlossenen Fonds nicht unterschätzt werden. Ein Beirat, der aus der Mitte der Anleger gewählt wird, kann Kontrollfunktionen objektiv wahrnehmen und eine wertvolle Informationsquelle für seine Mitgesellschafter sein. Gerade in Krisenzeiten des Fonds wird häufig durch den Beirat ein koordiniertes und damit starkes Vorgehen der Anleger unterstützt.

Die Aufgaben des Beirates

Wir beschäftigen uns intensiv mit vielen geschlossenen Fonds. Aufgrund unserer Spezialisierung und der Erfahrung aus hunderten Fällen haben wir einen vertieften Einblick in Fondsstrukturen und auch die entsprechenden strukturellen Probleme. Aus unserer Tätigkeit heraus wissen wir auch, dass Beiräte häufig sehr wertvolle Informationen sammeln konnten. Eine Bündelung unseres Wissens mit dem Wissen des Beirates erwies sich daher immer wieder als sehr fruchtbar für alle Beteiligten. Wir gehen deshalb gerne auf Beiräte zu bzw. freuen uns über jede Initiative des Beirates.

Leider haben wir in unserer täglichen Praxis aber auch immer wieder feststellen müssen, dass Beiräte die Pflichten, die mit Ihrer Position verbunden sind, unterschätzen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bereits im Jahre 1979 entschieden, dass im Zweifel die Rechte und Pflichten eines Beirats u.a. darin zu sehen sind, die Geschäftsführung zum Schutz der Gesellschaft und ihrer Mitglieder zu überwachen.

Demnach besteht eine Aufgabe eines Beirats auch darin, sich von der Geschäftsführung regelmäßig Bericht erstatten zu lassen, die hierzu notwendigen Unterlagen einzusehen und, wenn sich dabei Bedenken ergeben, diesen weiter nachzugehen und die Gesellschafter darüber zu unterrichten.

Die Haftung des Beirates

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) haftet der Beirat zwar grundsätzlich nicht, wenn die Gesellschafterversammlung das Handeln der Geschäftsführung gebilligt hat. Allerdings öffnet der BGH diese Einschränkung dahingehend, dass eine Pflichtverletzung auch darin gesehen werden kann, dass der Beirat nicht auf einen abweichenden Gesellschafterbeschluss hingewirkt hat. Der Beirat einer Publikumsgesellschaft muss daher darauf hinwirken, dass die Gesellschafterversammlung nur Beschlüsse fasst, die nicht schädlich für die Gesellschaft sind. Auf Gesellschafterbeschlüsse kann sich der Beirat zu seiner Entlastung insofern nur berufen, wenn er versucht hat, einen anderen Beschluss herbeizuführen.

Ihre Möglichkeiten als Beirat oder Gesellschafter

Mit der Position des Beirates nimmt man eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe war. Sollten Sie daher Beirat in einem geschlossenen Fonds sein, nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir freuen uns immer über einen Austausch! Der Beirat kann sich bei allen Aktivitäten für die Gesellschafter unserer Unterstützung sicher sein.

Natürlich beraten wir auch gerne Beiräte zu ihren Rechten, Pflichten, Möglichkeiten und Fragen ihrer eigenen Haftung.

Selbstverständlich unterstützen wir natürlich gerne Anleger dabei, einen Beirat zu installieren, soweit in einem Fonds bisher noch kein Beirat besteht.

Immer wieder werden wir auch von Anlegern damit beauftragt, die mögliche Haftung eines Beirates zu prüfen und ggf. Ansprüche gegen den Beirat durchzusetzen.

Fragestellungen im Zusammenhang mit der Position des Beirates sind regelmäßig sehr komplex. Unabhängig davon, welchen Ansatz Sie verfolgen möchten, sollten Sie sich unbedingt die Einschätzung eines Experten einholen. Unser Team aus Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht verfügt über jahrelange Erfahrung aus hunderten von Fällen. Gerne sprechen wir mit Ihnen über Ihre Möglichkeiten, Chancen, Risiken und eventuelle Kosten.

Aufgrund unserer Spezialisierung ist es häufig möglich, kostengünstige Bedingungen für eine außergerichtliche Interessenvertretung anzubieten.

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