Die Aufgaben des Beirates
Wir beschäftigen uns intensiv mit vielen geschlossenen Fonds. Aufgrund unserer Spezialisierung und der Erfahrung aus hunderten Fällen haben wir einen vertieften Einblick in Fondsstrukturen und auch die entsprechenden strukturellen Probleme. Aus unserer Tätigkeit heraus wissen wir auch, dass Beiräte häufig sehr wertvolle Informationen sammeln konnten. Eine Bündelung unseres Wissens mit dem Wissen des Beirates erwies sich daher immer wieder als sehr fruchtbar für alle Beteiligten. Wir gehen deshalb gerne auf Beiräte zu bzw. freuen uns über jede Initiative des Beirates.
Leider haben wir in unserer täglichen Praxis aber auch immer wieder feststellen müssen, dass Beiräte die Pflichten, die mit Ihrer Position verbunden sind, unterschätzen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bereits im Jahre 1979 entschieden, dass im Zweifel die Rechte und Pflichten eines Beirats u.a. darin zu sehen sind, die Geschäftsführung zum Schutz der Gesellschaft und ihrer Mitglieder zu überwachen.
Demnach besteht eine Aufgabe eines Beirats auch darin, sich von der Geschäftsführung regelmäßig Bericht erstatten zu lassen, die hierzu notwendigen Unterlagen einzusehen und, wenn sich dabei Bedenken ergeben, diesen weiter nachzugehen und die Gesellschafter darüber zu unterrichten.