Müssen Ausschüttungen zurückgezahlt werden?
Viele Anleger glauben, dass es sich bei Ausschüttungen und Zahlungen aus dem Fonds „natürlich“ um Rendite handelt. Anleger können aber durchaus auch Ausschüttungen erhalten, die tatsächlich nicht von Gewinnen gedeckt sind. In diesem Fall zahlt sich der Anleger faktisch einfach seine Einlage ganz oder teilweise wieder zurück. Tatsächlich wissen viele Anleger gar nicht, dass Ihnen gewissermaßen nur ihr eigenes Kapital zurückgeführt wird. Es ist aber durchaus häufig der Fall, dass ein Fondskonzept vorsieht, dass Anleger – solange es die Liquidität des Fonds zulässt – Ausschüttungen in Höhe von beispielsweise 3 % p.a. erhalten, die gerade nicht aus Gewinnen erwirtschaftet werden. Wurde allerdings so die Einlage ganz oder teilweise zurückbezahlt, kann es eben wieder zu einer Außenhaftung kommen.
Zudem ist es möglich, dass tatsächlich Gewinne an die Anleger ausgeschüttet werden, das Kapitalkonto aber ein Minus aufweist. Ein solches Minus liegt dann vor, wenn weniger Kapital als die Haftsumme in der Gesellschaft verblieb. Praktisch bedeutet dies natürlich, dass es sich die Gesellschaft im Moment der Zahlung eigentlich schlicht nicht leisten konnte, Gelder an die Gesellschafter auszuschütten. Auch eine Ausschüttung von Gewinnen ist daher ohne die Gefahr einer Rückführungspflicht erst dann möglich, wenn es die finanzielle Situation der Gesellschaft, sprich das Kapitalkonto, zulässt.