Wie sollte der Verkauf/ Kauf einer Immobilie als Kapitalanlage nicht ablaufen?
1Eine unaufgeforderte Kontaktaufnahme oder gar der „Gewinn“ einer Beratung zu einem Immobilienkauf wirkt unseriös und ist es oft auch. Fragen wie „Wollen Sie denn keine Steuern sparen? Haben Sie denn schon eine andere sichere Altersvorsorge? Wollen Sie sich eine solche Gelegenheit entgehen lassen?“ lassen ebenfalls nicht auf einen vertrauenswürdigen Berater schließen.
2 Bei dem Kauf einer Eigentumswohnung sollten nicht nur die positiven Aspekte angesprochen werden. Eine gute Beratung zeichnet sich dadurch aus, dass auch Risiken und Nachteile erwähnt werden. Wenn Berechnungen zu finanziellen Belastungen erstellt werden, dürfen diese nicht nur das Erwerbjahr mit möglichen Steuervorteilen umfassen, sondern auch die „normalen“ Folgejahre. Wichtig ist auch, dass in diesen Berechnungen auch alle Kosten/ Nachteile berücksichtigt werden, so dass realistische monatliche Belastungen ausgewiesen werden.
3 Der Erwerb der Immobilie im Rahmen eines „Rund-um-Sorglos-Paketes“, welches eine hundertprozentige Finanzierung durch eine Bank bereits beinhaltet, klingt erst einmal gut. In der Vergangenheit war dies aber häufig ein Indiz für überteuerte Immobilien. Wird die Finanzierung „mitverkauft“ und alle Unterlagen auch dazu direkt mitübergeben und wird das Objekt gewissermaßen im Zusammenwirken zwischen Verkäufer, Berater und Bank verkauft, können sich Schadensersatzmöglichkeiten des Käufers ergeben, die ansonsten nicht bestehen würden.
4 Ist eine Besichtigung der Immobilie nicht vorgesehen, wirft auch dies kein gutes Licht auf den Berater.
5 Wird ein erheblicher Zeitdruck bei dem Käufer aufgebaut, spricht dies weder für den Berater bzw. Verkäufer, noch für den Notar. Selbst wenn das Objekt begehrt und ein echtes Schnäppchen ist, sollte dem Käufer zwischen dem ersten Gespräch und dem Unterzeichnen des notariellen Vertrages Zeit gegeben werden, z.B. um den Vertrag vorab durchzusehen.
Zeigt sich nach dem Kauf, dass die versprochenen Mieteinnahmen nicht zu erzielen sind, zusätzliche Instandhaltungskosten etc. anfallen und die monatlichen Ausgaben deutlich höher als prognostiziert sind, können ebenfalls Schadensersatzansprüche bestehen.