Onboard – Diagnose – System
Anfang Dezember 2019 hat Volkswagen Besuch von der Staatsanwaltschaft bekommen, Büroräume in Wolfsburg wurden von den Ermittlern durchsucht.
Fast schon kurios ist, dass diesmal offenbar VW selbst die Ermittler auf die Spur gebracht hat. Man habe „einen technischen Sachverhalt gefunden, über den man diskutieren könne und diesen den Behörden selbst offen gelegt.
Das klingt für uns allerdings weniger nach einer Einladung zu einer fröhlichen Diskussionsrunde als vielmehr nach einer Art vorsorglichen Selbstanzeige.
In der Sache geht es diesmal wieder um den Verdacht auf eine – weitere – technische Schummelei von VW. Es geht konkret um das „Onboard-Diagnose-System“ (ODB), dass den Fahrer warnen soll, wenn die Abgasreinigung nicht richtig oder gar nicht funktioniert. Schließlich werden dann erheblich mehr Stickoxide ausgestoßen, was der Fahrer aber ohne einen Alarm gar nicht merken kann.
Nun erst will VW bei Test bemerkt haben, dass das System etwa bei einem Ausfall des Dieselpartikelfilters gar nicht warnt. Dies sei aber laut VW äußerst selten, im Übrigen würden die Abgasgrenzwerte ja eingehalten.
Unabhängige Tests haben aber schon gezeigt, dass das System selbst bei deutlichen Grenzwertüberschreitungen nicht anschlägt. Und das EU-Recht schreibt schließlich vor, dass bei einem Stickoxid-Ausstoß von mehr als 240 mg/km der Alarm angeht.
Auch hier besteht der Verdacht, dass diese Funktion von Volkswagen deaktiviert ist und damit im EA 288 auch insofern eine illegale Abschalteinrichtung eingebaut ist. Da liegt schon der Verdacht nahe, dass die Überschreitung der zulässigen Grenzwerte nach dem Motto „Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß“ vertuscht werden sollt. Welchen Sinn würde es schließlich sonst machen, den genau dafür gedachten Alarm abzuschalten?
Die Vorwürfe werden also immer lauter, man hat den Eindruck, dass sich die Schlinge um den EA288 langsam, aber sicher zuzieht.