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Thomas Cook – Insolvenz:

Geld retten mit dem Chargeback-Verfahren?

Am 25.09.2019 haben die deutsche Thomas Cook Unternehmen Insolvenzantrag gestellt. Hiervon betroffen sind die Marken und Gesellschaften Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, Öger Tours, Bucher Reisen und Air Marin. Alle Reisen bis zum 31.10.2019 können „aus insolvenzrechtlichen Gründen“ nicht antreten können werden – Stand 27.09.2019. Viele Kunden suchen daher nach Möglichkeiten, ihr Geld nach zu retten. Eine Möglichkeit könnte das sogenannte Chargeback-Verfahren sein.

1. Was meint Chargeback-Verfahren?

Immer wenn Zahlungen per Kreditkartewie z.B. Visa, Mastercard geleistet wurden, bietet das sog. Chargeback-Verfahren eine Möglichkeit Zahlungen rückgängig zu machen. Klassicher Weise betrifft dies etwa Doppelbuchungen oder ganz zu Unrecht abgebuchte Beträge. Aber auch die Insolvenz könnte ein Ansatz sei, eine Kreditkartenzahlungen zurückzufordern.

Hier hilft ein Blick in den Guide zum Chargeback-Verfahren von Mastercard oder Visa. Ansatz ist danach, dass ein Anbieter nicht fähig ist, eine Dienstleistung anzubieten bzw. ein Reiseanbieter nicht mehr im Geschäft ist. Hiervon ist damit auch der Fall der Insolvenz des Anbieters umfasst. Anders allerdings liegen leider die Regelungen bei American Express. Hier finden sich leider keine solchen Formulierungen.

2. Was muss man tun? Muss man Fristen einhalten?

Zunächst muss man (vergeblich) versuchen, das Geld vom Vertragspartner zurück zu erhalten. Wenn dies gescheitert ist, ist die kreditkartenausgebende Bank oder das Karteninstitut selbst – je nach Karte – der richtige Ansprechpartner und ein entsprechendes Formular muss ausgefüllt werden. Aber ACHTUNG: Man hat nur einen Versuch! Eine Nachbesserung ist nicht möglich. Es sollten daher unbedingt  auchalle erforderlichen Nachweise direkt beigefügt werden, wie Buchung, Versuch, das Geld beim Anbieter zurückzufordern. Tatsächlich ist die Möglichkeit, das Chargeback-Verfahren einzuleiten auch zeitlich begrenzt, meistens auf 120 Tage.

3. Wie ist nun das Verhältnis zwischen Chargeback und Insolvenzversicherung?

Dem Chargeback-Verfahren kommt im Fall der Insolvenz von Thomas Cook eine überraschende Bedeutung zu. Hintergrund ist, dass die Versicherungssumme nach Aussage des Sprechers der Zurich als Insolvenzversicherung von Thomas Cook wohl nicht ausreichend sein wird. Dieser Fall ist so noch nie da gewesen.

Entsprechend war bei – durch die Insolvenzversicherung abgesicherten – Pauschalreisen das Chargeback-Verfahren bisher nie Thema, da eben die Versicherung die Pauschalreisenden vor Nachteilen schützte. Aktuell werden aber auch die Pauschalreisenden nicht bzw. nicht vollständig geschützt.

An dieser Stelle kommt daher nun wieder das Chargeback-Verfahren ins Spiel. Um hier die bestmögliche Ausgangssituation zu haben, sollten diejenigen, die per Kreditkarte Zahlungen geleistet haben, daher auf jeden Fall vor Ablauf der  Fristen das Verfahren einleiten.

Wie wir erfahren haben, weigern sich einige Banken dennoch pauschal, dass Chargeback-Verfahren einzuleiten. Melden Sie sich einfach bei uns. Soweit Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, bieten wir auch Ihnen gerne an, zunächst – für Sie völlig kostenfrei – bei der Rechtsschutzversicherung eine Übernahme der Kosten abzuklären. Dann reden/ schreiben wir mit der Bank. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass ein anwaltliches Schreiben doch sehr hilfreich sein kann.

Mehr Informationen zum Chargeback-Verfahren bei Mastercard finden Sie hier.

Mehr Informationen zum Chargeback-Verfahren bei Visa finden Sie hier.

Mehr Informationen zum Chargeback-Verfahren bei American Express finden Sie hier.

Thomas Cook Pleite / Insolvenz: Geld retten mit dem Chargeback-Verfahren?

Wie können wir helfen?

Nun steht fest, dass Thomas Cook Insolvenz angemeldet hat und die Summe der Insolvenzversicherung reicht nicht aus! Das Chargebackverfahren ist eine gute Möglichkeit, Geld auf elegantem Wege zu retten. Immer wieder verweigern Banken aber – zu Unrecht – die Durchführung des Chargebackverfahren. Hier können wir helfen. Kontaktieren Sie uns!

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