Thomas-Cook-Insolvenz
Geld mit dem Lastschriftverfahren retten?
Das Lastschriftverfahren meint den bargeldlosen Zahlungsverkehr, bei dem der Zahlungsempfänger (Thomas Cook) seine Bank beauftragt, einen Betrag vom Konto des Zahlungspflichtigen (Urlauber) abzubuchen.
Der Urlauber muss dabei natürlich sein Einverständnis zum Lastschriftverfahren erteilen. Diese Zustimmung zur Lastschrift kann man nun widerrufen und zwar 8 Wochen ab Abbuchung. Dieses müsste auch funktionieren, auch wenn von Thomas Cook Insolvenzantrag gestellt wurde.
Es dürfte auch gar nicht so leicht sein für den Insolvenzverwalter dagegen zu halten, denn eine Leistung wurde z.B. gar nicht erbracht.
Wenn man hierzu Entscheidungen sucht, dann findet man immer nur den gewissermaßen genau entgegengesetzen Fall, nämlich dass der Insolvenzverwalter das Lastschriftverfahren widerruft. Wie nun dieser Fall beurteilt wird, bleibt spannend.