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Thomas-Cook-Insolvenz

Kann ich die Reise jetzt stornieren?

Nachdem nun die Pleite von Thomas Cook offiziell zu sein scheint, sorgen sich viele Urlauber um ihr Geld, aber auch ihren Urlaub. Einige wissen schon, dass ihre Reise nicht mehr durchgeführt werden wird. Hier stellt sich natürlich nicht die Frage einer Stornierung. Bei anderen steht aber der Urlaub erst in 202o an und es ist derzeit einfach ungewiss, ob diese Reisen stattfinden werden. Was aber tun, wenn der Urlaub schon geplant und vom Arbeitgeber bewilligt ist. Soll man dann jetzt hoffen oder vielleicht die Thomas Cook Reise stornieren und eine Reise bei einem anderen Veranstalter buchen?

Das Problem kennen sicher viele. Das Glück, völlig spontan Urlaub machen zu können, haben leider nur die Wenigsten. Lange Planung ist daher für viele einfach notwendig. Die Zwickmühle ist daher offensichtlich. Viele wissen, dass sie nur in einem bestimmten Zeitraum Urlaub machen können, aber es ist zweifelhaft, ob Thomas Cook die Reise durchführen wird.

Natürlich liegt daher der Gedanke nahe, die Thomas Cook-Reise schon jetzt zu stornieren und sich eben jetzt schon frühzeitig um eine Alternative zu kümmern. Doch leider birgt diese Idee verschiedene Probleme.

So heißt es aktuell auf der Internetseite von Thomas Cook: „Leider können daher alle Gäste (…) mit Abreisen bis einschließlich 31.12.2019 ihre Reise aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht antreten. Für Reisen mit Reiseantrittsdatum ab dem 01.01.2020 wird die weitere Vorgehensweise geprüft. “ Grundsätzlich ist es daher möglich, dass die Reisen für Urlauber ab dem 01.01.2020 stattfinden werden. Derzeit handelt es sich auch erst um ein „vorläufiges“ Insolvenzverfahren mit vorläufigem Insolvenzverwalter. Betroffen sind davon die Thomas Cook GmbH, die Thomas Cook Touristik GmbH, Bucher Reisen & Öger Tours GmbH, Thomas Cook Vertriebs GmbH, Sentido Hotels & Resorts GmbH, Thomas Cook Destinations GmbH, Thomas Cook Eurocenter Beteiligungs- und Reisevermittlungs GmbH, Thomas Cook Airport Service GmbH, die Neckermann Urlaubswelt GmbH und auch die jeweiligen Marken des Unternehmens, also Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, Bucher Reisen, Öger Tours und Air Marin sowie Thomas Cook International. Die Reiseverträge bestehen damit grundsätzlich fort. Selbst im eröffneten Insolvenzverfahren hat der Insolvenzverwalter das Recht, den Reisevertrag zu erfüllen und sich damit die Bezahlung der Reise zu verdienen.

Natürlich heißt das nicht, das Urlauber nicht das Recht haben, die Reise zu stornieren. Hier drohen aber eben die üblichen Stornokosten.

Alternativ können Urlauber auch jetzt schon eine alternative Reise buchen, aber im dann ungünstigen Fall führt Thomas Cook die Reise doch durch und plötzlich stehen dann die Betroffenen mit zwei Reisen da. Klingt erst einmal gar nicht so schlecht, aber natürlich sind zwei (zeitgleiche) Reisen, die beide auch zu bezahlen sind, sicherlich auch nicht das gewünschte Ergebnis….

Urlauber sollten daher vor einer Stornierung genau abwägen, was der beste Weg ist und welche Alternativen es vielleicht sonst noch gibt.

Thomas Cook Insolvenz: Kann ich die Reise jetzt stornieren?

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