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LKW-Kartellrecht

Vielleicht haben Sie auch der Presse entnommen, dass im Juli 2016 gegen die Lkw-Hersteller DAF, Daimler, IVECO und Volvo/ Renault aufgrund von Preisabsprachen die Rekord-Geldbuße von 2,93 Milliarden € verhängt wurde. MAN war an den Preisabsprachen zwar auch beteiligt, machte aber das Kartell öffentlich und entging so einer Geldbuße.

Was bedeutet das Kartell für Käufer und Leasingnehmer eines LKWs dieser Unternehmen?

Soweit Sie in der Zeit von 1997 bis 2011 einen mittelschweren (6-16t) oder schweren Lkw (über 16t) der entsprechenden Unternehmen erworben haben, haben Sie faktisch deutlich zu viel bezahlt

Kapitalmarkt Anwalt

Können Ansprüche gegenüber den LKW-Hersteller geltend gemacht werden?

Ja! Hier können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Soweit sie den LKW erworben haben wird der Schaden, der Ihnen zu erstatten ist, wie folgt berechnet:

Differenz zwischen gezahlten Kaufpreis und hypothetischen Wettbewerbspreis zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz.

Allein der Zinsanspruch ist nicht zu unterschätzen. Zudem ist aber natürlich auch noch der überhöhte Kaufpreis zurückzuzahlen. Nach Angaben des Bundeskartellamtes führen Kartellabsprachen im nationalen Bereich zu um 15 % überhöhte Preise. Bei einem internationalen Kartell sogar zu überhöhten Preisen von etwa 18 %. Ausgehend von dem Kaufpreis eines LKW kann hier daher gegenüber den Kartellmitgliedern, die als Gesamtschuldner haften, eine erhebliche Summe geltend gemacht werden.

Soweit Sie den LKW geleast haben, zahlen Sie natürlich zu hohe Leasingraten, so dass sich auf dieser Basis sodann Ihr Anspruch ergibt

Wie lange können diese Ansprüche geltend gemacht werden?

Da hier ein Zeitraum von 1997 bis 2011 betroffen ist, ist schnelles Handeln gefragt. Gerade bei den älteren Fällen, d.h. aus dem Zeitraum von 1997 bis 2001, droht ein Verlust der Ansprüche durch Zeitablauf. Spätestens nach Ablauf von zehn Jahren kann der Gegner nämlich erfolgreich die Einrede der Verjährung erheben. Allerdings waren die Ansprüche über einen Zeitraum von nahezu 6 Jahren gehemmt, d.h. die Verjährungsfrist lief während dieses Zeitraumes nicht. Die Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wird gehemmt, wenn ein Verfahren wegen eines Wettbewerbsverstoßes eingeleitet wird und diese Hemmung endet erst sechs Monate nach der rechtskräftigen Entscheidung des eingeleiteten Verfahrens. Spätestens ab Ende 2017/ Anfang 2018 droht daher die Verjährung. Ein kompetenter Rechtsanwalt kann die für Ihren konkreten Fall geltende Frist taggenau ausrechnen!

Bankrecht Anwalt

Wie können wir Ihnen helfen?

Sollten Sie Betroffen sein, so ist es dringend anzuraten, aktiv zu werden. Hier stehen erhebliche Schadensersatzansprüche im Raum und die Zeit arbeitet gegen Sie! Nehmen Sie daher kurzfristig Kontakt mit uns auf! Wir können schnell und zuverlässig die Situation einschätzen! Wir besprechen mit Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten, eruieren den für Sie günstigsten und besten rechtlichen Weg und leiten sodann die notwendigen Maßnahmen ein!

Ihre kostenlose Ersteinschätzung!