Überzahlte LKW-Maut jetzt zurückfordern!
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 28.10.2020 (C-321/19 ) eine weitrechende Entscheidung für Unternehmen getroffen, die für die Nutzung der Fernstraßen in Deutschland Maut zahlen müssen bzw. mussten.
Wie der EuGH feststellte wurden die deutschen Mautgebühren nach dem EU-Recht jahrelang fehlerhaft berechnet, da die Kosten der Verkehrspolizei nicht hätten einfließen dürfen.
Für Unternehmen heißt das im Klartext, dass gezahlte Beträge in Höhe von durchschnittlich bis zu 6% zurückgefordert werden können.
Wie lange rückwirkend können die Gebühren zurückgefordert werden?
Ansprüche unterliegen Verjährungsfristen. Diese betragen hier 3 Jahre, so dass rückwirkend ab 2018 Beiträge zurückgefordert werden können.
Gerne übernehmen wir dies für Sie!