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Versteckte / arglistig verschwiegene Mängel bei Gebrauchtwagen

Zunächst eine beeindruckende Zahl: Gemäß Berechnungen des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) wechselten im Jahr 2022 rund 5,6 Millionen Pkw in Deutschland ihren Besitzer bzw. Eigentümer.

Gebrauchtwagen können eine gute Alternative zum Kauf eines neuen Autos sein, aber man sollte sich darüber im Klaren sein, dass es bei einem gebrauchten Auto Mängel geben kann, die sich auf den Wert und die Qualität des Fahrzeugs auswirken können. Beim Kauf eines Gebrauchtwagens ist es daher wichtig, sich die Zeit zu nehmen, um den Zustand des Autos gründlich zu überprüfen, um sicherzustellen, dass man keine unerwünschten Mängel erhält.

Sollten sich nach Kauf des Wagens Mängel herausstellen, die der Verkäufer möglicherweise absichtlich verschwiegen hat oder er hat -auch auf Nachfrage hin- falsche Angaben gemacht (z.B. „unfallfrei“), dann könnten Ihnen möglicherweise Ansprüche gegen den Verkäufer oder Vermittler zustehen.

Arglistig verschwiegene Mängel

Ein arglistig verschwiegener Mangel ist ein Mangel, den der Verkäufer bewusst verschweigt, um den Preis des Autos zu erhöhen. Um später beweisen zu können, dass der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat, gibt einige Dinge, die man bereits vor dem Kauf beachten sollte.

1. Erkundigen Sie sich vor dem Autokauf genau über das Fahrzeug und ggf. bekannte Mängel des Modells/der Modellreihe. Es ist wichtig, dass man alle Fragen stellt, die möglicherweise einen Mangel betreffen und dass man sich vom Verkäufer eine schriftliche Bestätigung darüber geben lässt, dass sich das Auto in einwandfreiem Zustand befindet. Sollte ein Unfallschaden angegeben sein, lassen Sie diesen genau schriftlich beschreiben, um dem Verkäufer keinen Freibrief für jegliche Unfallschäden zu liefern.

2. Lassen Sie eine Gebrauchtwagen-Inspektion durchführt, um sicherzustellen, dass das Auto keine Mängel hat bzw. nur die Mängel, die der Verkäufer in der Beschreibung auch angeben hat.

3. Lesen Sie sich den Kaufvertrag sorgfältig durch und stellen Sie sicher, dass alle möglichen Mängel aufgeführt sind. Aus dem Kaufvertrag ergibt sich auch, wer Ihr Vertragspartner ist. Sollte dies plötzlich und widererwartend nicht der Autohändler sein, sollten Sie dies kritisch hinterfragen. Möglicherweise tritt der gewerbliche Autohändler hier nur als Vermittler auf und der private Verkäufer schließt plötzlich jede Gewährleistung aus.

Was tun, wenn der gekaufte Gebrauchtwagen versteckte Mängel aufweist?

Ist der Kauf erstmal getätigt und stellt sich nunmehr heraus, dass der Gebrauchtwagen erhebliche Mängel aufweist, die der Verkäufer entweder bewußt verschwiegen oder über die er den Käufer bewußt getäuscht hat, dann sollte man schnell tätig werden. Beim Kauf gebrauchter Fahrzeuge geht der mögliche Schaden oftmals in die tausende Euro. Für die meisten Käufer ein herber finanzieller Schlag! Wir helfen Ihnen, mit geballtem rechtlichen & sachkundigen Expertenwissen, Ihre Rechte durchzusetzen.

Zunächst gilt es, den Mangel /Schaden an Ihrem Fahrzeug festzustellen und zu dokumentieren. Im Rahmen eines Gutachtens werden alle Mängel/Schäden an Ihrem Fahrzeug genau dokumentiert, so dass diese später gerichtsfest gegenüber dem Verkäufer / Vermittler geltend gemacht werden können.

Auf rechtlicher Seite setzen wir als Kanzlei Ihre Rechte außergerichtlich oder gerichtlich durch.Hier klären wir Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten (Anfechtung des Vertrages, Schadensersatz etc.) auf und entscheiden zusammen mit Ihnen das beste rechtliche Vorgehen.

Falls Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen führen wir für Sie völlig kostenfrei sämtliche Korrespondenz mit Ihrer Versicherung.

Sie sind betroffen? Sprechen Sie uns an! Wir sind deutschlandweit für Sie tätig!

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Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, uns telefonisch unter der 05206/70 72 90 zu erreichen oder uns eine Mail an die info@kanzlei-mutschke.de zu senden.

Nicole Mutschke Anwalt Kanzlei

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