Kostenlose Ersteinschätzung
Kostenlose Ersteinschätzung
 

Thomas Cook Insolvenz: Antworten auf die häufigsten Fragen

Von geschädigten Urlauber erreichen uns täglich – Stand 24.09.2019 – Fragen zum Insolvenzantrag von Thomas Cook. Daher haben wir einmal die häufigsten Fragen und natürlich auch die Antworten dazu zusammengestellt.

1. Holt uns der Staat zur Not aus unserem Urlaubsland ab?

Nein! Aber keine Sorge! Das System ist einfach in Deutschland ein bisschen anders als in England, wo man gerade liest, dass der Staat die Bürger aus dem Urlaub zurückfliegen lässt und den Transport organisiert und auch bezahlt. In Deutschland gibt es genau dafür die Versicherung für den Insolvenzfall. Hier trägt also die Versicherung die Kosten und organisiert die Rückreise.

2. Meine Reise steht erst später an. Muss ich den Reisepreis jetzt dennoch bezahlen.

Diese Frage kann man noch nicht ganz eindeutig beantworten. Da zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch kein Insolvenzantrag gestellt wurde, bestehen die Verträge erst einmal. Beide Seiten – sowohl Urlauber wie auch Veranstalter – bleiben daher erst einmal zu Iihrer jeweiligen Leistung bzw. Gegenleistung verpflichtet.

3. Kann man von der Versicherung auch Geld für „entgangene Urlaubsfreuden“ verlangen?

Nein, das kann man leider nicht. Grundsätzlich kann man dies gegenüber einem Reiseveranstalter durchaus geltend zu machen, wenn im Urlaub z.B. Baulärm gestört hat. Dies gilt aber eben nicht im Insolvenzfall gegenüber der Insolvenzversicherung. Diese ist nur für Rücktransport, Kosten, Organissation etc. zuständig.

4. Zahlt im Fall einer Insolvenz die Versicherung, wenn ich keine Pauschalreise gebucht habe?

Nein! Leider zahlt die Versicherung nur für Pauschalreisen, also wenn mehrere Leistungen über die Veranstalter gebucht wurden. Für Buchungen zu „nur Hotel“ oder „nur Flug“ zahlt die Versicherung nicht.

5. Das Hotel fordert uns auf nochmals zu zahlen oder das Hotel zu verlassen. ist das wirklich okay?

Vielleicht auch nachvollziehbarer Weise haben die Hotels natürlich Angst, möglicherweise am Ende keine Zahlungen für die Übernachtungen etc. zu erhalten. Deshalb wollen sie eben, dass Urlauber das Hotel verlasst oder nochmals zahlen. Tatsächlich wäre es mit der Versicherung zu klären, ob dann nochmals gezahlt werden (darf) oder die Urlauber zurückkommen sollen. Solange keine Insolvenz vorliegt, würde erst einmal aber ein Anspruch gegenüber Thomas Cook aufg Erstattung bestehen. Sobald die Insolvenz aber eintritt, ist natürlich die Frage, ob man das Geld zurückbekommt.

6. Haftet eigentlich das Reisebüro, d.h. kann ich mir dort vielleicht das Geld wiederholen.

Tatsächlich kann ein solcher Anspruch bestehen, wenn von dem Reisebüro gegen die sogenannten Sorgfaltspflichten verstoßen wurde. Wenn ein Risiko der Insolvenz absehbar war, dann können Hinweispflichten bestanden haben. Es wird also auch auf den Zeitpunkt Eure Buchung und den Kenntnisstand zu diesem Zeitpunkt ankommen. Aber solch ein Anspruch kann grundsätzlich bestehen.

Achtung: Update hier!

Thomas Cook Insolvenz: Antworten auf die häufigsten Fragen

Noch Fragen offen?

Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt. Aber wenn Ihre Fragen nicht dabei ist, kein Problem! Kontaktieren Sie uns!

Ihre kostenlose Ersteinschätzung!