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Thomas-Cook-Insolvenz

Ansprüche gegen den Staat?

Staatshaftung möglich?

Grundsätzlich sind Ansprüch gegen den Staat selten gegeben und das Thema Staatshaftung kommt faktisch selten zum Tragen. Im Fall der Insolvenz von Thomas Cook könnte aber durchaus einr der wenige Fallkonstellationen für eine Staatshaftung vorliegen.Doch was sind genau die Hintergründe? Wir erklären, was der Ansatz für eine Haftung des Staates sein könnte.

Die Insolvenz von Thomas Cook war ein wahrer Paukenschlag in der Reisebranche. Dass bei demVeranstaltungsriesen tatsächllich eine Insolvenz möglich sein könnte, wollten wohl viele nicht wahrhaben, wohl auch der Deutsche Staat. Anders kann man  sichdas Verhalten des Gesetzgebers hier eigentlich kaum erklären.

1. Was verlangt die EU-Richtlinie?

Nach der EU-Pauschalreiserichtlinie aus 2015sollen die EU-Mitgliedstaaten gewährleisten, dass Pauschalreisende vor einer Insolvenz des Reiseveranstalters „in vollem Umfang“ geschützt sind. Die Vorgabe dürfte damit sehr eindeutig sein und einen hohen Verbraucherschutz sicherstellen wollen. Es wird sogar ausdrücklich Erstattung aller im Namen von Reisenden geleisteten Zahlungen angesprochen, also ein Schutz geregelt, der kaum weitergehen könnte.

2. Was hat der Deutsche Gesetzgeber daraus gemacht?

Ausgehend von diesem weiten Schutzgedanken verwundert, wie der deutsche Gesetzgeber diese Richtlinie sodann in deutsches Recht umgesetzt hat.So ist in der deutschen Regelung in § 651 r III BGB folgende Regelung zu finden:

„Er (Anmerkung: der Versicherer) kann seine Haftung für die von ihm in einem Geschäftsjahr insgesamt nach diesem Gesetz zu erstattenden Beträge auf 110 Millionen Euro begrenzen.“

Es dürfte offensichtlich sein, dass diese Formulierung nicht mehr den Urlauber schützen soll, sondern die Versicherungsgesellschaft, denn dieser wird erlaubt, die eigene Haftung auf 110 Mio. € zu begrenzen. Die Aussagen des Sprechers der Versicherung von Thomas Cook dürften deutlich gemacht haben, dass diese Summe aber nicht ausreichen wird und daher die Urlauber das Nachsehen haben werden.

3.Warum ist alles noch viel schlimmer?

Dass die Summe von 110 Mio. € nicht ausreichend ist, scheint auf den ersten Blick allein am Spezialfall „Thomas Cook“ zu liegen und eben auch nur Thomas Cook zu betreffen. Dies ist allerdings nicht zutreffend, sondern das Ausmaß geht noch viel weiter als auf den ersten Blick zu erahnen. Der Versicherer darf nämlich die von ihm „in einem Geschäftsjahr insgesamt nach diesem Gesetz zu erstattenden Beträge auf 110 Millionen Euro begrenzen.“ also für alle (!) Gesellschaften, die bei ihm versichert sind. Aus diesem Grund leiden nun auch die Kunden des Veranstalters Tour Vital, der ebenfalls Insolvenantrag stellen musste, unter der Insolvenz von Thomas Cook. Einfach, weil Tour Vital eben auch über die Zurich versichert war. Für alle Urlauber bleibt also immer weniger übrig, da die Summe insgesamt auf 110 Mio. € begrenzt ist. Wer also gerade seinen Urlaub bucht, sollte also vielleicht fragen, ob bei diesem Veranstalter auch die Zurich die Versicherung ist. Soweit dies der Fall ist, muss auch er sich mit den Thomas Cook und Toru Vital Urlaubern auch noch die 110 Mio. € teilen.

4. Klage vor deutschen Gerichten möglich

Angesichts dieses weitreichenden Schutzes einer Versicherung, die hier mehr geschützt wird, als die Urlauber, stellt sich die Frage nach einer Haftung des deutsche Gesetzgeber für die unzureichende Umsetzung der Vorgaben aus Europa noch mehr. Tatsächlich ist es möglich, einen solchen Anspuch vor einem deutschen Gericht von Geschädigten geltend zumachen. Wir versuchen gerade, hier eine starke Gemeinschaft zu koordinieren. Erfahren Sie daher auch mehr zum Stichwort Sammelklage/ Musterfeststellungsklage.

Thomas Cook Insolvenz: Staatshaftung gegen die Bundesrepublik Deutschland?

Thomas Cook Pleite - Staatshaftung Teil 2 Es ist alles noch viel schlimmer!

Wie können wir helfen?

Wenn auch Sie Interesse in diese Richtung haen und erwägen möglicherweise Ansprüche geltend zu machen, dann kontaktieren Sie uns! Wir versuchen hier eine starke Gemeinschaft zu organisieren. Erfahren Sie mehr dazu und kontaktieren Sie uns!

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