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TUI – Wichtige Infos für Urlauber

Im Rahmen der Corona-Krise braut sich für Pauschalurlauber Unheilvolles zusammen, aber für TUI-Urlauber scheint die Situation noch brisanter zu sein. Warum ist das so?

Nicole MUtschke Kanzlei Anwalt experte

Pauschalreise abgesagt – Gutschein statt Geld?

Zurzeit wird in der Politik diskutiert, ob Pauschalurlauber nach Absage ihrer Reise nicht mehr ihr Geld zurückerhalten, sondern diese nur noch einen Gutschein erhalten sollen. Dieser soll bis zum 31.12.2021 einlösbar sein. Erst danach könnten Pauschalurlauber das ursprünglich gezahlte Geld verlangen. Für Pauschalurlauber ist dies per se eine unschöne Situation. Eine solche Gutscheinlösung ist dem Grunde nach nichts anderes als ein Darlehen, welches der Reisende dem Reiseveranstalter gibt. Es stellt sich die Frage, was passiert, wenn TUI 2022 nicht in der Lage ist, das Geld zurückzuzahlen. Für TUI-Urlauber ergibt sich hier eine besondere Brisanz.

Besondere Situation bei TUI

Laut dem Handelsblatt verfügte TUI zum letzten Jahreswechsel noch über einen Finanzmittelbestand i. H. v. 869 Mio EUR. Dies klingt auf den ersten Blick viel, aber laut Bilanz hat TUI bereits touristische Anzahlungen in Höhe von 2,86 Mrd EUR erhalten, also gut das 3-fache! Es stellt sich also die Frage, wie ein Betrag in Höhe von 2,86 Mrd. zurückgezahlt werden soll, wenn „nur“ 869 Mio. EUR vorhanden sind. Rückzahlungen der Anzahlungen würde TUI somit sicherlich hart treffen.

Bundesregierung muss mit Überbrückungskredit aushelfen

Inzwischen hat die Bundesregierung der TUI aufgrund der Corona-Krise einen Überbrückungskredit der KfW in Höhe von 1,8 Milliarden Euro zugesagt. Es bleibt abzuwarten, ob dieser Betrag reichen wird, um TUI durch die Corona-Krise zu bringen, denn es ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar, wann das Reisegeschäft wieder anlaufen kann und wird.

Haftungsdeckelung bei Insolvenz in Deutschland bei 110 Mio. Euro

Bei Pauschalreisen ist gesetzlich eine Absicherung gegen Insolvenz vorgeschrieben. Aber spätestens seit der Thomas Cook Insolvenz wurde deutlich, dass das deutsche Recht eine mögliche Deckelung der Haftungssumme auf 110 Mio. EUR für die Reiseveranstalter vorsieht! Kundengelder sind somit nur in Höhe von 110 Mio. EUR überhaupt abgesichert. Noch einmal zur Erinnerung: Bei TUI sind bislang 2,86 Milliarden EUR an Kundengeldern eingesammelt worden, also mehr als das 20-fache der vorgeschriebenen Versicherungssumme!

Ausreichende Insolvenzabsicherung bei TUI?

Bei TUI ergibt sich eine zusätzliche Brisanz, denn TUI verfügt nicht einmal über so eine klassische 110 Mio. € Versicherung, wie bspw. Thomas Cook sie hatte. TUI entschied sich nach Einführung des Gesetzes vielmehr für eine „Sparvariante“: Gemeinsam mit DER Touristik wurde ein „Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit“, der „Deutsche Reisepreis Sicherungsverein VVaG (DRS)“ gegründet. Das bedeutet: Es wurde keine Versicherung bei einem leistungsstarken Rückversicherer abgeschlossen und damit wurden natürlich auch keine Versicherungsbeiträge fällig. Es besteht in diesem Konstrukt nur eine gegenseitige Haftung bei Insolvenz.

BaFin verlangt Nachbesserung des Insolvenzschutzes

Dies ging auch jahrelang gut, bis zur Thomas Cook Insolvenz im letzten Jahr. Die BaFin, also die Finanzaufsicht, wurde hellhörig: Der Deutsche Reisepreis Sicherungsverein schütze Pauschalurlauber nicht hinreichend, so die – wenig überraschende – Einschätzung. Also verlangte die BaFin Nachbesserungen bspw. durch eine Rückversicherung. Die Frist der BaFin läuft am 28.04.2020 aus und ist nicht mehr verlängerbar! Ob TUI die Frist gegenüber der Finanzaufsicht seit Ausbruch der Corona-Krise einhalten kann, ist jedoch fraglich.

Geschäftserlaubnis von TUI in Deutschland in Gefahr?

Nach Informationen des Handelsblatts haben die Verhandlungspartner der TUI ihre Deckungszusage für die TUI Versicherung zurückgestellt. Es sei sogar die Betriebserlaubnis in Gefahr, d. h., TUI dürfte keine Reisesicherungsscheine mehr ausstellen und die Geschäftserlaubnis in Deutschland würde entzogen werden. Knapp 1/3 ihres Konzerngeschäfts setzt TUI nun aber in Deutschland um. Der Schlag für TUI wäre entsprechend heftig! Die TUI hat all dies natürlich umgehend dementiert, „selbstverständlich werde TUI über den 28.04.2020 hinaus weiterhin Pauschalreisen verkaufen“, so das Statement von TUI.

Unser Rat für TUI-Reisende

Pauschalreise die über TUI gebucht haben, sollten nach Absage ihrer Reise auf keinen Fall einfach abwarten, sondern jetzt handeln und ihre Ansprüche umgehend mit Nachdruck durchsetzen!

Mehr Infos zum TUI-Reiseguthaben gibt es auf unserer TUI-Spezialseite Reiseguthaben.

Immer die neusten Infos zu dem Thema gibt es auch in unserer Facebook-Gruppe „Reise-Stornierungen und -Absagen (TUI, DER Touristik, Alltours, FTI etc.)„.

Restzahlung steht an?

Download „Unsicherheitseinrede

Wie können wir Ihnen helfen?

Nicht zuletzt in der Thomas Cook Insolvenz haben wir für eine große Anzahl von geschädigten Thomas Cook Kunden ihr Geld retten können. Als erste Kanzlei in Deutschland haben wir dabei eine Staatshaftungsklage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Aber wir kennen natürlich noch zahlreiche andere Mittel und Wege, um das Geld von betroffenen Urlaubern zu retten.

Frau Rechtsanwältin Nicole Mutschke ist gefragte Rechtsexpertin in Fragen rund um das Coronavirus und deutschlandweit bekannt aus den Medien. Die Kanzlei Mutschke berät ihre Mandanten engagiert und kompetent in allen Fragen des Reiserechts, auch im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Die Anwälte der Kanzlei sind deutschlandweit tätig und unterstützen auch Sie in dieser schwierigen Zeit.

Gerade in der aktuellen Situation ist für Betroffene wichtig zu wissen:

Die komplette Prüfung Ihrer Angelegenheit erfolgt digital, d. h., eine persönliche Vorsprache in der Kanzlei ist nicht notwendig.

Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, für den fragen wir kostenfrei an, ob diese die Kosten der Beauftragung übernimmt.

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