Aktuelle Regelung für Pauschalurlauber
Nochmal ganz kurz zur Erinnerung: Nach immer noch geltender Rechtslage müssen Reiseveranstalter, die eine Pauschalreise absagen, ihren Kunden den Reisepreis unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach der Absage erstatten. Das gilt ohne Wenn und Aber, auch und gerade in Zeiten von Corona, das Gesetz lässt hier keinen Spielraum für eine Ausnahme.
Die Bundesregierung möchte dies zwar ändern und den Reiseveranstaltern erlauben, den Kunden statt Geld einen Gutschein zu geben. Mehr als ein Plan ist das derzeit aber nicht, und ohne Mitwirkung der EU-Kommission – die sich schon skeptisch geäußert hat – wird das auch nicht gehen.
Wichtiges Zwischenfazit: Eine Gutscheinlösung gibt es derzeit nicht. Ob sie kommen wird, ist offen.
Wie positioniert sich TUI?
Es verwundert schon, wenn man sieht, was TUI aktuell auf seiner Website verkündet. TUI hat nämlich bereits das „persönliche TUI Reiseguthaben“ erfunden und preist dies in höchsten Tönen an.
Dieses Reiseguthaben soll für die aufgrund der Corona-Krise abgesagten Reisen mit Anreise im Zeitraum vom 14.03.2020 bis einschließlich 30.4.2020 gelten. Es soll wie ein Zahlungsmittel mit der nächsten gebuchten TUI Reise verrechnet werden. Als Dankeschön gibt es sogar ein persönliches Extraguthaben von 150 €. Und: Der Urlauber muss gar nichts tun, sondern das Reiseguthaben steht „automatisch“ für Buchungen ab 23.04.2020 zur Verfügung.
Gesetzliche Erstattungspflicht umgehen?
Man bekommt nicht gerade den Eindruck, dass es TUI irgendwie daran gelegen ist, seinen gesetzlich verbrieften Erstattungspflichten nachzukommen. Es drängt sich vielmehr der Eindruck auf, dass TUI einfach mal die von der Bundesregierung erdachten Pläne vorwegnimmt, ohne dass überhaupt klar ist, ob diese jemals Realität werden.
Dementsprechend erklärt TUI auch, dass das Reiseguthaben für Buchungen bis zum 31.12.2021 zur Verfügung steht und danach ausgezahlt wird. Zufällig ist das genau das Datum, an dem auch die Pläne der Bundesregierung genauso eine Auszahlung vorsehen würden. Dann folgen noch Fragen zu Einzelheiten, etwa wie und für welche Reisen man das Guthaben einlösen kann.
Erstattung des Geldes möglich?
Man muss schon bis zum vorletzten Punkt scrollen, um dann erst zu erfahren, dass die Veranlassung der Auszahlung von getätigten Zahlungen ab dem 23.04.2020 möglich ist. Dann sind allerdings oftmals schon weit mehr als die gesetzlich vorgeschriebenen 14 Tage seit Absage der Reise verstrichen. Eine Erklärung der TUI dafür, warum hier ganz offensichtlich gegen geltendes Reisevertragsrecht verstoßen wird, findet sich allerdings nicht.
Reiseguthaben akzeptieren oder nicht?
Fakt ist, der Reisemarkt ist coronabedingt nahezu komplett zusammengebrochen. Und dies nicht nur in Deutschland, sondern weltweit! Wann sich dieser wieder erholen wird und ob dies überhaupt noch in diesem Jahr erfolgen wird, ist völlig offen. Von Seiten der Regierung hört man jedenfalls schon, dass Großveranstaltungen erstmal bis zum 31.08.2020 verboten sind und der Sommerurlaub wohl eher ausfallen wird. Auch das Oktoberfest soll wohl möglicherweise ins Wasser fallen und dies ist bekanntlich erst Ende September.
Ob der Tourismus vorher wieder anläuft ist nur schwer zu glauben. Selbst wenn Deutschland seine Corona-Maßnahmen weiter lockern sollte, würde das ja noch nicht bedeuten, dass andere Länder dies ebenso sehen und touristische Einreisen erlauben.
Hinzu kommt, dass viele Urlauber ihr Geld dieses Jahr erstmal zusammenhalten und nicht für einen teuren Urlaub ausgeben, da sie mit Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit oder sonstigen Umsatzeinbrüchen zu kämpfen haben. Oder der Jahresurlaub ist schlicht schon für die Betreuung der Kinder verbraucht worden. Alles keine guten Voraussetzungen für eine schnelle Erholung des Reisemarktes.
Aber was heißt das jetzt für Reiseveranstalter wie TUI? TUI hatte unlängst erst einen Staatskredit in Höhe von 1,8 Milliarden Euro erhalten! Und dies bereits bevor bekannt wurde, dass die Corona-Beschränkungen weiter bis in den Mai verlängert werden. Von den „erhaltenen touristischen Anzahlungen“ bei TUI in Höhe von 2,86 Milliarden Euro, die TUI jetzt eventuell zurückzahlen muss, hatten wir ja schon in unserem letzten Rechtstipp ausführlich berichtet.
TUI versucht natürlich jetzt zu verhindern, dass sie bereits erhaltene Anzahlungen zurückzahlen müssen. Das ist unternehmerisch natürlich verständlich. Kein Unternehmen möchte gerne Kundengelder wieder zurückzahlen.