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TUI „Reiseguthaben“ – Annehmen oder Barauszahlung wählen?

Die Corona-Krise zieht immer größere Kreise. Auch der weltweite Reisemarkt bleibt davon nicht verschont. Immer mehr Pauschalreisen müssen coronabedingt abgesagt werden. Der Reiseveranstalter TUI bietet seinen Kunden jetzt ein sogenanntes „Reiseguthaben“ an. Eine Rückzahlung der bereits gezahlten Kundenzahlungen wäre damit nicht verbunden. Sollten sich Kunden wirklich darauf einlassen?

Aktuelle Regelung für Pauschalurlauber

Nochmal ganz kurz zur Erinnerung: Nach immer noch geltender Rechtslage müssen Reiseveranstalter, die eine Pauschalreise absagen, ihren Kunden den Reisepreis unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach der Absage erstatten. Das gilt ohne Wenn und Aber, auch und gerade in Zeiten von Corona, das Gesetz lässt hier keinen Spielraum für eine Ausnahme.

Die Bundesregierung möchte dies zwar ändern und den Reiseveranstaltern erlauben, den Kunden statt Geld einen Gutschein zu geben. Mehr als ein Plan ist das derzeit aber nicht, und ohne Mitwirkung der EU-Kommission – die sich schon skeptisch geäußert hat – wird das auch nicht gehen.

Wichtiges Zwischenfazit: Eine Gutscheinlösung gibt es derzeit nicht. Ob sie kommen wird, ist offen.

Wie positioniert sich TUI?

Es verwundert schon, wenn man sieht, was TUI aktuell auf seiner Website verkündet. TUI hat nämlich bereits das „persönliche TUI Reiseguthaben“ erfunden und preist dies in höchsten Tönen an.

Dieses Reiseguthaben soll für die aufgrund der Corona-Krise abgesagten Reisen mit Anreise im Zeitraum vom 14.03.2020 bis einschließlich 30.4.2020 gelten. Es soll wie ein Zahlungsmittel mit der nächsten gebuchten TUI Reise verrechnet werden. Als Dankeschön gibt es sogar ein persönliches Extraguthaben von 150 €. Und: Der Urlauber muss gar nichts tun, sondern das Reiseguthaben steht „automatisch“ für Buchungen ab 23.04.2020 zur Verfügung.

Gesetzliche Erstattungspflicht umgehen?

Man bekommt nicht gerade den Eindruck, dass es TUI irgendwie daran gelegen ist, seinen gesetzlich verbrieften Erstattungspflichten nachzukommen. Es drängt sich vielmehr der Eindruck auf, dass TUI einfach mal die von der Bundesregierung erdachten Pläne vorwegnimmt, ohne dass überhaupt klar ist, ob diese jemals Realität werden.

Dementsprechend erklärt TUI auch, dass das Reiseguthaben für Buchungen bis zum 31.12.2021 zur Verfügung steht und danach ausgezahlt wird. Zufällig ist das genau das Datum, an dem auch die Pläne der Bundesregierung genauso eine Auszahlung vorsehen würden. Dann folgen noch Fragen zu Einzelheiten, etwa wie und für welche Reisen man das Guthaben einlösen kann.

Erstattung des Geldes möglich?

Man muss schon bis zum vorletzten Punkt scrollen, um dann erst zu erfahren, dass die Veranlassung der Auszahlung von getätigten Zahlungen ab dem 23.04.2020 möglich ist. Dann sind allerdings oftmals schon weit mehr als die gesetzlich vorgeschriebenen 14 Tage seit Absage der Reise verstrichen. Eine Erklärung der TUI dafür, warum hier ganz offensichtlich gegen geltendes Reisevertragsrecht verstoßen wird, findet sich allerdings nicht.

Reiseguthaben akzeptieren oder nicht?

Fakt ist, der Reisemarkt ist coronabedingt nahezu komplett zusammengebrochen. Und dies nicht nur in Deutschland, sondern weltweit! Wann sich dieser wieder erholen wird und ob dies überhaupt noch in diesem Jahr erfolgen wird, ist völlig offen. Von Seiten der Regierung hört man jedenfalls schon, dass Großveranstaltungen erstmal bis zum 31.08.2020 verboten sind und der Sommerurlaub wohl eher ausfallen wird. Auch das Oktoberfest soll wohl möglicherweise ins Wasser fallen und dies ist bekanntlich erst Ende September.

Ob der Tourismus vorher wieder anläuft ist nur schwer zu glauben. Selbst wenn Deutschland seine Corona-Maßnahmen weiter lockern sollte, würde das ja noch nicht bedeuten, dass andere Länder dies ebenso sehen und touristische Einreisen erlauben.

Hinzu kommt, dass viele Urlauber ihr Geld dieses Jahr erstmal zusammenhalten und nicht für einen teuren Urlaub ausgeben, da sie mit Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit oder sonstigen Umsatzeinbrüchen zu kämpfen haben. Oder der Jahresurlaub ist schlicht schon für die Betreuung der Kinder verbraucht worden. Alles keine guten Voraussetzungen für eine schnelle Erholung des Reisemarktes.

Aber was heißt das jetzt für Reiseveranstalter wie TUI? TUI hatte unlängst erst einen Staatskredit in Höhe von 1,8 Milliarden Euro erhalten! Und dies bereits bevor bekannt wurde, dass die Corona-Beschränkungen weiter bis in den Mai verlängert werden. Von den „erhaltenen touristischen Anzahlungen“ bei TUI in Höhe von 2,86 Milliarden Euro, die TUI jetzt eventuell zurückzahlen muss, hatten wir ja schon in unserem letzten Rechtstipp ausführlich berichtet.

TUI versucht natürlich jetzt zu verhindern, dass sie bereits erhaltene Anzahlungen zurückzahlen müssen. Das ist unternehmerisch natürlich verständlich. Kein Unternehmen möchte gerne Kundengelder wieder zurückzahlen.

Coronavirus-Nicole Mutschke

TUI-Kunden als Kreditgeber?

Aber es stellt sich für TUI-Kunden die Frage, warum sollten diese TUI einen Kredit geben? Denn nichts anderes ist dieses „Reiseguthaben“. Kunden bekommen zwar ein Extraguthaben in Höhe von 150 EUR, aber Fakt ist, man trägt als Kunde grundsätzlich das Insolvenzrisiko des Veranstalters! Das haben Thomas-Cook-Kunden im letzten Jahr auch schon erfahren müssen.

Sollte TUI weiter in Schwierigkeiten geraten sollte –was niemand hofft, aber was in Zeiten von Corona nicht ausgeschlossen ist- tragen die Kunden das Risiko, dass so ein Guthaben am Ende nicht viel wert ist. TUI-Kunden sollten sich also fragen, ob sie es wirklich riskieren wollen, für 150 € Eure die komplette Reisezahlung zu riskieren. Bei teuren Fernreisen kann dies leicht in die Tausende Euros gehen. Wir können daher nur davon abraten, diese Guthabenlösung freiwillig zu wählen.

Gutscheinpläne: Negative Auswirkungen auf die Zahlungsbereitschaft

Wie schon befürchtet, wirken sich die Gedankenspiele der Bundesregierung jetzt schon negativ auf die Zahlungsbereitschaft der betroffenen Reiseveranstalter aus.

TUI richtet hier „automatisch“, also ohne seine Kunden zu fragen, ein persönliches Reiseguthaben für sie ein. Wie selbstverständlich werden hierbei die eindeutigen gesetzlichen Erstattungsregeln ignoriert und hart erkämpfte Verbraucherrechte mit Füßen getreten.

Unser Rat für TUI-Kunden

Betroffenen Pauschalurlaubern, die bei TUI gebucht hatten, kann daher nur geraten werden, nicht weiter abzuwarten und die Erstattung ihres Geldes aktiv bei TUI einzufordern. Dieses sollte direkt mit äußerstem Nachdruck erfolgen!

Immer die neusten Infos zu dem Thema gibt es auch in unserer Facebook-Gruppe „Reise-Stornierungen und -Absagen (TUI, DER Touristik, Alltours, FTI etc.)„.

Restzahlung steht an?

Download „Unsicherheitseinrede

Wie können wir Ihnen helfen?

Nicht zuletzt in der Thomas Cook Insolvenz haben wir für eine große Anzahl von geschädigten Thomas Cook Kunden ihr Geld retten können. Als erste Kanzlei in Deutschland haben wir dabei eine Staatshaftungsklage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Aber wir kennen natürlich noch zahlreiche andere Mittel und Wege, um das Geld von betroffenen Urlaubern zu retten.

Frau Rechtsanwältin Nicole Mutschke ist gefragte Rechtsexpertin in Fragen rund um das Coronavirus und deutschlandweit bekannt aus den Medien. Die Kanzlei Mutschke berät ihre Mandanten engagiert und kompetent in allen Fragen des Reiserechts, auch im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Die Anwälte der Kanzlei sind deutschlandweit tätig und unterstützen auch Sie in dieser schwierigen Zeit.

Gerade in der aktuellen Situation ist für Betroffene wichtig zu wissen:

Die komplette Prüfung Ihrer Angelegenheit erfolgt digital, d. h., eine persönliche Vorsprache in der Kanzlei ist nicht notwendig.

Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, für den fragen wir kostenfrei an, ob diese die Kosten der Beauftragung übernimmt.

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