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Mit Urteilen vom 08.05.2013 (Az. IV ZR 84/12 und IV ZR 174/12) brachte der Bundesgerichtshof (BGH) nunmehr erfreuliche Klarheit für viele rechtsschutzversicherte Anleger, die sich vergeblich an ihre Rechtsschutzversicherung gewandt haben. Der BGH entschied, dass die sogenannte „Effektenklausel“ und die „Prospekthaftungsklausel“ , mit denen Rechtsschutzversicherungen...

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