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Europartner,Gesellschaft zur Vermittlung von Finanzdienstleistungen mbH: Anerkenntnisurteil in Sachen SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Renditefonds 6 KG vor dem LG Bad Kreuznach

Das Landgericht Bad Kreuznach, Az.: 3 O 121/14 vom 20.10.2014, hat die Europartner, Gesellschaft zur Vermittlung von Finanzdienstleistungen mbH mit Anerkenntnisurteil vom 20.10.2014 zur Rückabwicklung der Beteiligung einer von der Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertretene Anlegerin an dem geschlossenen Immobilienfonds SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Renditefonds 6 KG verurteilt.

Die Beklagte wurde damit in erster Linie verpflichtet, an die Anlegerin Schadenersatz zu zahlen sowie diese von der überwiegend noch offen stehenden Beteiligungssumme und allen steuerlichen und wirtschaftlichen Nachteilen freizustellen.

Das Landgericht hatte die Anlegerin persönlich angehört und u.a. eine ehemalige selbstständige Betriebsmitarbeiterin der Europartner, Gesellschaft zur Vermittlung von Finanzdienstleistungen mbH als Zeugin zum Ablauf der Beratung der Anlegerin vernommen. Diese hatte hierbei bekundet, dass sie sich sicher sei, dass mit der Anlegerin über die abstrakte Gefahr oder das abstrakte Risiko eines Totalverlusts kein Gespräch geführt wurde.

Nach Erörterung der Beweisaufnahme hat die Europartner, Gesellschaft zur Vermittlung von Finanzdienstleistungen mbH dann noch im gerichtlichen Verhandlungstermin das Anerkenntnis erklärt. Daraufhin ist ebenfalls noch im Gerichttermin das antragsgemäße Anerkenntnisurteil ergangen.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Autorin: Nicole Mutschke (Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH)



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