Thomas Cook Insolvenz
Die Nachricht der Pleite des Reiseveranstalters Thomas Cook hat die Reisebranche und viele Urlauber getroffen. Für alle geschädigten Urlauber haben wir hier einmal alle wichtigen Informationen zusammengetragen.
Die Nachricht der Pleite des Reiseveranstalters Thomas Cook hat die Reisebranche und viele Urlauber getroffen. Für alle geschädigten Urlauber haben wir hier einmal alle wichtigen Informationen zusammengetragen.
Heute haben wir unsere erste Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland für einen Thomas-Cook Geschädigten eingereicht!
Wenn auch Sie Interesse an einem Vorgehen gegen den Staat haben, schicken Sie uns einfach eine kurze Mitteilung sowie Ihre Reiseunterlagen und ggf. Daten Ihrer Rechtsschutzvan unsere email-Adresse ersicherung info@kanzlei-mutschke.de. Alle unsere Kontaktdaten finden Sie hier. Für eventuelle Rückfragen benötigen wir zusätzlich eine Handy-Nummer. Wir werden dann kurzfristig wieder mit Ihnen Kontakt aufnehmen und das weitere Vorgehen mit Ihnen koordinieren.
Wie sieht es mit den Kosten aus?
Sie haben eine Rechtsschutzversicherung?
Wir bieten Ihnen an, für Sie kostenfrei eine Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung zu stellen. Wir übernehmen für Sie die Anfrage und die weitere Korrespondenz. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern! Lassen Sie uns einfach die Daten Ihrer Rechtsschutzversicherung zukommen, wir übernehmen den Rest.
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Wenn Ihr Vertrag allgemeines Vertragsrecht abdeckt, sind Ihre Chancen sehr gut. Wir haben bereits duzende Deckungszusagen für Thomas Cook-Geschädigte erwirkt.
Wie wehre ich mich als Thomas-Cook-Geschädigter?
In Zusammenarbeit mit der BILD-Zeitung beantworten wir heute von 12.00 bis 13.00 Uhr Fragen rund um die Thomas Cook-Insolvenz im Live-Chat.
Nach der britischen Muttergesellschaft haben inzwischen auch die deutschen Thomas Cook Gesellschaften (Thomas Cook GmbH, die Thomas Cook Touristik GmbH, Bucher Reisen & Öger Tours GmbH, Thomas Cook Vertriebs GmbH, Sentido Hotels & Resorts GmbH, Thomas Cook Destinations GmbH, Thomas Cook Eurocenter Beteiligungs- und Reisevermittlungs GmbH, Thomas Cook Airport Service GmbH und Neckermann Urlaubswelt GmbH) Insolvenz angemeldet. Betroffen sind davon auch die jeweiligen Marken des Unternehmens, also Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, Bucher Reisen, Öger Tours und Air Marin sowie Thomas Cook International. Einzig positiv an dieser Nachricht dürfte sein, dass damit jedenfalls die Situation für viele Urlauber doch etwas klarer geworden ist. Denn mit der Insolvenz steht nunmehr fest, dass damit jedenfalls Pauschalreisen unter den Schutz der sogenannten Reiseversicherungsscheine fallen und die Versicherung von Thomas Cook grundsätzlich sämtliche geleisteten Anzahlungen und Rest-Reisepreiszahlungen absichert. Natürlich bleiben aber noch viele Fragen offen. Wir haben hier die häufigsten Fragen zusammengestellt und geben den Betroffenen klare Antworten.
Wir haben zu den häufigsten Fragen im Zusammenhang mit der Insolvenz von Thomas Cook Videos erstellt, die Antworten liefern:
Haftungsansprüche gegen Reisebüros und Online-Portale?
Thomas Cook Insolvenz: Geschäftsführerhaftung möglich?
Staatshaftung gegen die Bundesrepublik Deutschland?
Ist eine Sammelklage oder Musterfeststellungsklage möglich?
Infos für Reisebüros – Rückzahlung von Provisionen?
Thomas Cook Insolvenz: Wie reagiert die Rechtsschutzversicherung?
Thomas Cook Insolvenz: Kann ich die Reise jetzt stornieren?
Sicherungsschein fehlt – Problem?
Greift eine Reiserücktrittsversicherung?
Geld überwiesen – Chargeback-Verfahren möglich?
Geld retten beim Lastschriftverfahren
Chargeback-Verfahren: Unser Update American Express (AMEX)
Chargeback-Verfahren: Unser Update VISA
Chargeback-Verfahren: Unser Update MASTERCARD
Geld retten mit dem Chargeback-Verfahren?
Die wichtigsten Antworten am 25.09.2019 (Insolvenzantrag)
Antworten auf die häufigsten Fragen
Was bedeutet eine mögliche Insolvenz für die Mitarbeiter?
Wann liegt eine Pauschalreise vor?
Unsere Videoreihe wird laufend ergänzt. Ganz aktuell finden Sie alle Videos auf YouTube in unserem Kanzlei-Channel.
Des Weiteren finden Sie auführliche Informationen auch in einer Print-Version zum Nachlesen auf unserem Profil bei anwalt.de.
Wir begleiten unsere Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Egal, ob im Rahmen des Chargeback-Verfahrens, bei Ansprüchen gegen den Insolvenzverwalter, das Reisebüro oder im Rahmen von Staatshaftungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland.
Kostenlos stellen wir für Sie eine Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.