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Kartellrecht

Anders als viele Unternehmen meinen, betrifft das Kartellrecht nicht nur multinationale Konzerne, sondern durchaus auch mittelständische Unternehmen. Grundkenntnisse des Kartellrechts sind daher wichtig, um eigene Verstöße hinsichtlich des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu vermeiden. Aber auch um Ansprüche zu erkennen, die sich möglicherweise aus Verstößen anderer für das eigene Unternehmen ergeben.

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Was umfasst überhaupt das Kartellrecht?

Das Kartellrecht gehört juristisch zum Wettbewerbsrecht. Das Kartellrecht im weiteren Sinne umfasst alle Rechtsnorm zum Schutz der Erhaltung des Wettbewerbs. Im engeren Sinne betrifft das Kartellrecht insbesondere Vereinbarungen zwischen Unternehmen zur Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs.

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Was ist als Unternehmen zu beachten?

Klassische Beispiele für Verstöße gegen das Kartellrecht sind insbesondere:

– Preisabsprachen
– Marktaufteilung
– Missbrauch einer marktbeherrschenden Position

Zu beachten ist aber auch, dass der deutsche Gesetzgeber für kleinere und mittlere Unternehmen Ausnahmen geschaffen hat. Eine weitere wichtige Regelung, die Unternehmen kennen sollten, ist die sogenannte „Kronzeugenregelung“ im Kartellrecht. Um überhaupt interne Absprachen aufdecken zu können, verzichtet man im Kartellrecht gegenüber demjenigen, der die verbotenen Vereinbarungen gegenüber den Behörden offenlegt, gänzlich oder zumindest in großem Umfang auf Konsequenzen aufgrund des kartellrechtlichen Verstoßes. Nach Angaben des Bundeskartellamtes wird inzwischen „gut die Hälfte“ aller Kartellverfahren durch diese „Bonusregelung“ ausgelöst.

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Welche Ansprüche gegen andere können sich überhaupt ergeben?

Gerade Preisabsprachen führen natürlich dazu, dass faktisch ein zu hoher Preis gezahlt wurde. Entsprechend können sich Schadensersatzansprüche gegenüber den Kartellmitgliedern ergeben. Dieser Schadensersatz besteht in einem Rückforderungsanspruch in Höhe der Differenz des gezahlten Kaufpreises zu einem Preis des hypothetischen Wettbewerbspreis sowie – und dieses nicht uninteressant – einer Verzinsung in Höhe von mindestens fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Zu Details siehe auch LKW-Kartell.

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Wie können wir Ihnen helfen?

Als Fachanwälte im Bank- und Kapitalmarktrecht gehört das Kartellrecht natürlich zu unseren Kerngebieten. Haben Sie Fragen zum Kartellrecht? Möchten Sie sich grundsätzlich informieren oder haben Sie ein spezielles Problem? Wir helfen schnell und kompetent! Kontaktieren Sie uns einfach!

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