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Thermofenster

„Thermofenster“ sind nicht etwa ein echtes „Fenster zum Auf- und Zumachen“. Es ist vielmehr eine Technik, die anhand der Außentemperatur die Abgasreinigung regelt. Bei bestimmten niedrigeren oder hohen Temperaturen – also außerhalb eines „Fensters“ von z.B. 10 und 33 Grad – wird die Reinigung der Autoabgase reduziert oder ganz abgeschaltet. Der Begriff „Thermofenster“ ist gewissermaßen eine Erfindung der Autoindustrie. Sowohl die VW AG wwie auch die Daimler AG geben an, dieses sei notwendig, um den Motor vor eventuellen Schäden zu schützen.

Rein technisch ist so ein Thermofenster wohl auch nur bei Extremtemperaturen, d.h. bei extrem niedrigen Temperaturen bzw. extremer Hitze erforderlich, um den Motor bei diesen extremen Temperaturen vor einem Schaden zu bewahren. Aber bei normalen mitteleuropäischen Klima ist dieses aber wohl kaum notwendig. Das Thermofenster beim Mercedes und VW greifen aber schon bei den ganz normalen Temperaturen hierzulande.

Aber: Laut EG-Verordnung 715/2007 ist dies nur dann erlaubt, wenn es für den Motorschutz notwendig ist. Gefordert wird aber eine Abgasreinigung, mit der das Fahrzeug unter normalen Betriebsbedingungen dieser Verordnung entspricht. Nach Meinung von Experten braucht man in Mitteleuropa gar nicht solche Thermofenster. Dahinter steckt nach Meinung von Experten letztlich technisch auch nichts anderes als eine Abschalteinrichtung. Sollte ein Motorschutz wirklich notwendig sein, wär dies durch alternative technische Maßnahmen zu vermeiden.

Mercedes hat auch schon in verschiedenen Gerichtsverhandlungen zugestanden, dass in ihren Fahrzeugen die Abgasreinigung oberhalb und unterhalb bestimmter Temperaturen verringert oder ganz abgeschaltet wird, es also sog. „Thermofenster“ gibt. Eine ganze Reihe von Gerichten haben die Daimler AG daher bereits wegen dieser unzulässigen Abgasmanipulationen zu Schadenersatz verurteilt.

Besonders spannend, insbesondere das Landgericht Stuttgart, also quasi das „Heimgericht“ der Daimler AG, hat sich hier hervorgetan. Nach Auffassung der Richter ist so ein Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung. Schließlich sei diese Technik durch Nutzung andere technische Lösungen vermeidbar.

Das Landgericht Stuttgart hat sich übrigens auch nicht daran gestört, dass das Kraftfahrtbundesamt noch keinen offiziellen Rückruf angeordnet hatte und die Daimler AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadenersatz verurteilt.

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