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Thomas-Cook-Insolvenz

Droht Reisebüros die Rückzahlung von Provisionen?

Viele Reisebüros trifft die Insolvenz von Thomas Cook hart. Einige sehen sich Ansprüchen von Urlaubern ausgesetzt und haben natürlich selbst auch mit den (finanziellen) Nachteilen der Pleite des großen Reiseveranstalters zu kämpfen. Jetzt droht möglicherweise noch mehr Ärger. Kann es sein, dass der Insolvenzverwalters tatsächlich Provisionen zurückfordert? Wir klären auf!

Wenn man die Stimmen in der Presse, hier konkret das Handelsblatt, verfolgt, dann fürchtet man, dass tatsächlich mehr schlechte Nachrichten auf Reisebüros zukommen könnten. So schrieb das Handelsblatt wörtlich:

„Sollte der Verdacht einer Insolvenzverschleppung bei Thomas Cook entstehen, heißt es aus dem Büro der Insolvenzverwalter, könne es zu einer Anfechtung dieser Zahlungen (Anmerkung: gemeint sind hier Erfolgsprämien/ Provisionszahlunge) kommen.“

Wie sich klar ergibt, ist Voraussetzung für eine solche Anfechtung von Zahlungen, dass tatsächlich eine Insolvenzverschleppung vorliegt. Insolvenzverschleppung bedeutet, dass trotz vorliegender Zahlungsunfähigkeit von der Geschäftsführung nicht rechtzeitig Insolvenzanztrag gestellt wurde. Das ist natürlich ein sehr schwerer Vorwurf in Richtung der Geschäftsführung, der von außen eigentlich nicht beurteilt werden kann. Ein Insolvenzverwalter wird sich dies aber immer genau ansehen, da damit für den Insolvenzverwalter eben auch die Möglichkeit verbunden sein kann, Zahlungen zurückzufordern.

Doch welche Zahlungen sind denn davon nun genau betroffen und warum sollten dies Provisionszahlungen oder Erfolgsprämien sein? Tatsächlich können natürlich in der Zeit, in der eigentlich schon der Insolvenzanträg hätte gestellt sein müssen und eigentlich schon Zahlungsunfähigkeit vorlag, manche Zahlungen doch veranlasst wurden. Dies würde natürlich eine Gläubigerbenachteiligung oder -bevorzugung darstellen, wenn also manche Gläubiger Geld bekommen würden und andere Gläubiger dann leer ausgehen.

Dies würde dann genau die Reisebüros betreffen, die in dieser Zeit noch Gelder von Thomas Cook erhalten haben. Diese Rückforderungen können dabei rückwirkend für bis zu drei Monate drohen, also einen relativ langen Zeitraum betreffen.

Thomas Cook Insolvenz: Info für Reisebüros - Rückzahlung von Provisionen?

Wie können wir helfen?

Auch für Reisebüros ist die Insolvenz von Thomas Cook mit serh vielen Nachteilen verbunden und es droht auch von unterschiedlichen Seiten rechtlicher Ärger. Einige Kunden werden möglicherweise versuchen, ihr Reisebüro in die Haftung zu nehmen. Auf der anderen Seite droht den Reisebüros auch Ärger vom Insolvenzverwalter. Wenn Sie als Reisebüro betroffen sind, lohnt es sich, sich erst einmal eine  Überblick zu verschaffen. Nutzen Sie unser Angebot einer kostenlosen Ersteinschätzung! Stecken Sie nicht den Kopf in den Sand. Es lohnt sich oft, zu kämpfen.

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