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Private-Equity-Fonds / Private-Equity-Beteiligungen

Mit geschlossenen Private-Equity-Fonds haben Anleger die Möglichkeit haben, Steuern zu sparen und an boomenden Unternehmen zu partizipieren. Was zunächst gut klingt, ist jedoch durchaus mit Fallstricken verbunden, die Anleger dargelegt werden müssen.

Der Markt im Bereich der geschlossenen Private-Equity-Fonds

Nach Angaben der Branche investierten Private-Equity-Gesellschaften im Jahre 2011 in Deutschland nahezu 6 Mrd. Euro. Insgesamt schwächte die weltweite Finanzkrise den Markt erheblich. Doch mit sehr hohen Renditechancen, die man sich zum Beispiel bei der Investition in junge Unternehmen verspricht, locken viele Emissionshäuser.

Kanzlei Mutschke

Die Hintergründe bei Private-Equity-Beteiligungen

Private Equity bedeutet zunächst einmal die Eigenkapital-Beteiligung an Unternehmen, sogenannten Portfoliogesellschaften. Private-Equity-Fonds, an denen sich der Anleger in der Regel direkt als Kommanditist oder über einen Treuhänder beteiligt, sind meist als GmbH & Co. KG konzipiert. Von dieser Gesellschaft wird anderen Gesellschaften Kapital zur Verfügung gestellt und so Anteile an diesen Unternehmen erworben. Die Rendite soll am Ende in der Regel durch den Verkauf der Unternehmen bzw. der Anteile erzielt werden. Meistens wird das Kapital dabei auf mehrere Unternehmen gestreut. Überblicherweise steht bei Platzierung des Fonds noch nicht fest, in welche Unternehmen konkret investiert werden soll (sogenannte „Blind-Pool-Fonds“).

Festgelegt sind aber die Anlagestrategien, nach denen die Portfoliogesellschaften ausgewählt werden sollen. Soweit sich der geschlossen Fonds an jungen Unternehmen beteiligt, die sich überhaupt erst in der Aufbauphase befinden, spricht man von Venture Capital bzw. Venture-Capital-Beteiligungen. Diese sind nur eine Form von Private-Equity-Fonds. Aufgrund des besonders hohen Risikos werden diese auch „Wagnisfinanzierungsbeteiligungen“ genannt.

Die Risiken von Private-Equity-Fonds

Wie hinsichtlich der Private-Equity-Beteiligungen bereits aus der Darstellung zu den Hintergründen deutlich geworden sein dürfte, ist diese Art des geschlossenen Fonds mit einem besonders großen Totalverlustrisiko behaftet. Beispielhaft seine folgende spezifische Risiken genannt:

  • Fehler bei Auswahl der Unternehmen, in die investiert werden soll
  • Unübersichtliche Vertragsstrukturen
  • Unternehmen, in die investiert wird, verfügen in der Regel über kaum oder kein Kapital, daher gibt es kaum einen Gegenwert der Investition
  • Kosten für die Übernahme einer Unternehmensbeteiligung möglicherweise zu hoch
  • Auswahl an eignen Portfoliogesellschaften begrenzt
  • keine Einflussnahmemöglichkeit auf  Portfoliounternehmen
  • Entwicklung von Unternehmen ist regelmäßig schwer vorhersehbar
  • Wirtschaftskrisen
  • Liquiditätsrisiko des Fonds selbst, wenn Portfoliogesellschaften Geld abrufen
  • Währungsrisiko, wenn in Unternehmen im Ausland investiert wird
  • Insolvenz des Portfoliounternehmens

Die Liste der Risiken mag kurz erscheinen. Zum einen sind die genannten Risiken aber gravierender als bei anderen geschlossenen Beteiligungen, zum anderen ist diese natürlich nicht abschließend. Je nach Anlagestrategie ist diese – neben den weiteren allgemeinen Risiken – um die besonderen Risiken der konkreten Beteiligung zu ergänzen.

Ihre Möglichkeiten

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