HGA Mitteleuropa III: Kanzlei Mutschke vertritt erfolgreich Anleger vor dem LG Berlin gegen die Commerzbank AG
Das Landgericht Berlin hat die Commerzbank AG mit Urteil vom 11.11.2014 (37 O 397/13) zur Zahlung von Schadenersatz an einen von der Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertretenen Fondsanleger verpflichtet. Der Anleger hatte sich im Jahre 2005 auf Empfehlung der Commerzbank AG an einem geschlossenen Immobilienfonds, der HGA...